BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 191

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am heftigsten bekämpfte. – Das verstehe ich überhaupt nicht. Warum schaffen wir nicht ein Modell, mit dem wir den Eltern wirklich die Möglichkeit geben, lange genug bei den Kindern bleiben und dann auch wieder in den Beruf zurückkehren zu können? Bei jedem Arbeitslosen, bei jedem Umschuler können wir das, und wenn eine Mutter länger bei ihrem Kind bleiben will, soll das plötzlich nicht gehen. – Das kann mir niemand wirklich nachhaltig erklären.

Das heißt, wir wollen die Langzeit-Variante behalten, und – das ist im Nationalrat auch schon gesagt worden – wir wollen eine Valorisierung der Familienleistungen, denn das findet – bis auf einmal – eigentlich so gut wie nicht statt.

Wir finden, dieses ewige Herumdoktern bringt nicht viel. Einigen wir uns einmal auf etwas, was länger Bestand hat, aber drehen wir nicht alle zwei, drei, vier Sitzungen ein bisschen an diesem Gesetz herum! (Beifall bei der FPÖ.)

20.20


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte, Frau Kollegin.

 


20.20.03

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Bevor ich auf die Gesetzesvorlage betreffend das Kinder­betreuungsgeld zu sprechen komme, nur einige Worte zu meiner Vorrednerin. Wenn ich höre, dass es ein „Reparaturgesetz“ ist, dass das Gesetz schon im Jahr 2002 eingeführt worden ist und Sie nicht verstehen, warum wir jetzt dafür sind, sage ich: Es hat Mut zum Verändern gegeben. Es hat Mut gegeben, den Leuten zuzuhören – was Sie uns absprechen, was aber getan wird –, es hat Mut zur Veränderung gegeben, und daher können wir auch hinter diesem Gesetz stehen.

Es hat mich nicht viel Mühe gekostet, von neun Beschlüssen, die wir heute noch fassen, findet nur einer Ihre Zustimmung. (Bundesrätin Mühlwerth: Stimmt ja über­haupt nicht! Das ist einfach unwahr! Was reden Sie da?) – Ich frage mich, ob Sie zuhören können! Aber dazu wollte ich eigentlich gar nicht so viel sagen, sondern lieber viel mehr zur tollen Familienförderung, die wir in Österreich haben.

Wir sind spitze in Österreich, wir sind bei der Familienförderung wirklich sehr, sehr gut. Heute geht es um eine Novelle, die eine Verbesserung und eine Vereinfachung bringt. Auf der Homepage des Bundesministeriums, wo man auch die Monatsstatistiken ablesen kann, steht, dass es im März 2013 134 107 Personen gegeben hat, die Kin­der­betreu­ungsgeld bezogen haben, davon 12 824 Personen, die das einkommens­abhängige Kindergeld bezogen haben. Ich denke, das zeigt, dass das Familien­ministe­rium sehr wohl dort ansetzt, wo es die Familien in Österreich auch brauchen, wo wir ihnen wirklich helfen können.

Zur Verbesserung und Vereinfachung, die wir heute beschließen:

Erstens kann man in Zukunft, wenn man seine Entscheidung für ein Kinder­betreu­ungsmodell ändern will, innerhalb von 14 Tagen wechseln, aber das ist schon ein paar Mal gesagt worden. Am 27. Oktober 2012 hat der Bürgeranwalt aufgezeigt, dass sich eine Familie beschwert hat, weil sie eben nicht wechseln konnte. Darauf ist jetzt Rücksicht genommen worden, es ist – weil wir auf die Menschen hören – wirklich eine Verbesserung herbeigeführt worden.

Zweitens erfolgt eine Vereinfachung beim Zuverdienst – auch das hat mein Vorredner schon gesagt –, nämlich eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze und eine Verbesserung bei der Durchsetzung eines strittigen Anspruches.

 


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