BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 192

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Es gibt noch einige Probleme, zu denen man sich noch etwas überlegen muss, zum Beispiel wenn Firmen unerwartet in Insolvenz gehen, wenn unberechtigte Kündigungen oder Entlassungen ins Haus stehen oder wenn der Krankengeldbezug länger als 14 Tage dauert.

Krisenpflegeeltern haben zurzeit auch keinen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld, aber darüber werden wir noch nachdenken, und ich bin ganz sicher, dass wir auch da Lösungen finden werden.

Die Langzeitvariante beim Kinderbetreuungsgeld betreffend – Frau Mühlwerth hat es schon gesagt – sagt auch die Industriellenvereinigung, dass wir darüber nachdenken sollten, ob es nicht vernünftiger wäre, diese abzuschaffen. Da sie aber viele Menschen wollen, gibt es diese Variante noch, und wir stehen auch dazu.

Die Väterbeteiligung ist durch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das eingeführt wurde, gesteigert worden.

Die starke und große Nachfrage an Betreuungsplätzen ist natürlich etwas, worauf Rücksicht genommen wird, aber dazu kommen wir noch im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes.

Ich denke, dass meine Fraktion für diese Gesetzesänderung ein klares Bekenntnis abgibt. Ich möchte Ihnen, Herr Minister, zu Ihrer Arbeit und zu diesem Gesetzentwurf gratulieren, denn ich glaube, damit können wir vielen Familien in Österreich dort helfen, wo sie es auch brauchen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

20.23


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitter-lehner. – Bitte, Herr Minister.

 


20.23.54

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben mittlerweile über 70 Novellen des ASVG, und niemand würde in dem Zusammenhang, wenn es um Weiterentwicklungen geht, sagen, das sei ein Reparaturgesetz. Daher muss ich sagen, ich bin enttäuscht, wenn Sie das als Reparaturgesetz bezeichnen, denn im Endeffekt ist das Gesetz insgesamt rund zehn Jahre alt, und was wir machen, sind lauter Verbesserungen in der Anwendung.

Meine Vorrednerin hat noch einige weitere Punkte angesprochen, worüber man disku-tieren kann, ob man das nicht auch entsprechend berücksichtigen sollte, was auf der anderen Seite aber zur Folge hätte, dass wir dann eher keine Vereinfachung haben, sondern eine weitere Komplikation, wenn man allen Lebensverhältnissen, allen Gegebenheiten in der Anwendung entsprechen möchte.

Sie haben über die Beliebtheit der Varianten und die Inanspruchnahme der Varianten gesprochen. Dazu muss ich Ihnen sagen, das ist nicht unbedingt der Maßstab dafür, ob das auch wirklich die geeignetste Umsetzung ist. Die Langzeit-Variante hat mittler­weile eine starke Tendenz nach unten. Früher galt mehr als die Hälfte aller Inanspruch­nahmen der Langzeit-Variante, die aber das Problem aufweist, dass es zwar mög­licher­weise beliebt ist, möglichst lang von der Firma weg zu sein, was aber den Wiedereintritt in das Unternehmen entsprechend erschwert, weil dann möglicherweise ein anderer Verlauf in den Unternehmungen gegeben ist und keine Einbindung während der Kinderbetreuungstätigkeit erfolgt ist. Dann ist es gar nicht so einfach, wieder einzusteigen. Die kürzeren Varianten sind darüber hinaus auch die, die Verein­barkeit von Familie und Beruf besser gewährleisten.

 


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