BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 193

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Ich würde sagen, wenn wir jetzt schon fünf Varianten haben, schauen wir uns an, wie der Ausbau der Kinderbetreuung insgesamt funktioniert.

2015/2016 – wir ziehen jetzt vor – wird der Staat sich überlegen müssen, ob wir wirklich noch alle Varianten brauchen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass wir auf der einen Seite Kinderbetreuungsgeld zahlen und auf der anderen Seite Gratis-Kindergarten und ‑Kinderkrippen anbieten. Es soll durchaus eine gewisse Wahlfreiheit möglich sein, aber beides wird wahrscheinlich nicht das Optimum darstellen. Ich nehme an, dass dann, wenn die Barcelona-Quoten wirklich erfüllt sind, auch eine berechtigte Grundlage dafür gegeben ist, eine sachliche Entscheidung zu treffen. Bis zu dem Zeitpunkt sind die fünf Varianten meiner Meinung nach tolle Angebote. Die Inanspruchnahme – soeben erwähnt – in über 133 000 Fällen bestätigt auch, dass wir richtig liegen.

Zu den konkreten Verbesserungen.

Die 14-Tage-Regelung ist eine konkrete Hilfestellung, denn natürlich hat der jeweilige Bezieher – in dem Fall meistens Bezieherin – das Interesse, mit Bekannten und Ver­wandten abzuklären, ob das auch wirklich die beste Entscheidung ist. Wenn man gerade unterschrieben hat und dann möglicherweise in den nächsten Tagen erfährt, es wäre vielleicht eine andere Variante besser, ist diese Fristerstreckung eine echte Hilfestellung. Dass wir das auf die gesamte Zeit ausdehnen und damit Unsicherheit für alle Betroffenen schaffen, das halte ich für eher problematisch. Aber auch darüber wird man eventuell diskutieren können, wenn sich wirklich die Lebensverhältnisse so gravierend ändern, dass ein komplett anderer Sachverhalt vorliegt. Sei’s drum.

Alle anderen Dinge, die wir entwickelt haben, was vor allem die Absicherung betrifft, wenn jemand ein Gerichtsverfahren anstrengt – vorher hat er gar nichts bekommen, mittlerweile erhält er eine entsprechende Pauschalabdeckung –, finde ich nur gerecht und ergeben eben, dass eine bestimmte Abdeckung vorhanden ist.

Sie haben die Anhebung der Zuverdienstgrenze angesprochen und kritisiert. Ich weiß nicht, ob Sie sich wirklich damit auseinandergesetzt haben. Der Hintergrund ist eben, dass das immer in bestimmten Abständen an die Geringfügigkeitsgrenze angepasst und abgerundet oder aufgerundet wird, um eine bestimmte Orientierung zu haben. Das ist der ganze Hintergrund.

Auch bei der Änderung der Zuverdienstberechnung gilt Ähnliches – auch eine Verein­fachung und eine Verbesserung.

Ich glaube, dass wir wirklich gut ausgestattet sind, was Kinderbetreuung anlangt, und auch eine solide Wahlmöglichkeit haben. Ich würde mir daher wünschen, nicht von Reparaturen, sondern von konkreten Verbesserungen zu reden. Ich hoffe, dass Sie dem alle zustimmen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

20.28


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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