BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 199

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haben sonst auch noch ein paar Sachen verwechselt, aber das macht nichts! – Heiterkeit.)

Herr Kollege, diesen Eindruck habe ich eigentlich nicht gehabt (Bundesrätin Mühlwerth: Wir schon!), und ich möchte die Debatte nicht wieder aufwärmen. Ich habe eher den Eindruck gehabt, dass Sie sich da durchgängig in einem falschen Themenbereich bewegt haben.

Ich darf aber jetzt zu diesem Thema kommen und freue mich, dass wir da eine sehr wichtige Thematik und eine sehr positive Lösung fortsetzen können. Wir haben die Vereinbarung seit dem Jahr 2009/2010 gehabt, was das Kindergartenjahr anlangt, das für alle Fünfjährigen als Verpflichtung eingeführt wurde, mit einer Ausnahmemög­lichkeit, wenn es notwendig ist. Im Endeffekt war das eine gute Voraussetzung wofür? – Dass wir einfach den Kindern, die entsprechende Sprachdefizite gehabt haben, im Kindergarten die Möglichkeit gegeben haben, ihre Deutschkenntnisse ent­sprechend zu verbessern, aber nicht nur das, sondern sich auch sozial zu integrieren.

Das Problem ist ja, dass viele Familien nur ein Kind haben, Kinder aber Kinder brauchen. In diesem Fall hat der Kindergarten für die soziale Eingliederung, für die Integration besondere Bedeutung. Im Endeffekt leben Kinder – mit wenigen Aus­nahmen – ja ihr Leben lang nicht in der Familie, sondern in der Gesellschaft. Die Integration hat daher einen ganz wichtigen Stellenwert.

Das kann man auch bei einer Evaluierung nachvollziehen. Wir haben zwischen den Jahren 2008 und 2011 einen Anstieg des Anteils der Fünfjährigen mit nichtdeutscher Umgangssprache in Kindergärten von 23,9 auf 26,5 Prozent gehabt. Das ist eine positive Entwicklung, die wir dann auch in der Gesellschaft spüren werden, weil man hier sicherlich die Solidarität, die Gemeinsamkeit mehr im Vordergrund hat.

Die Verlängerung kostet den Bund 140 Millionen €. Kollege Tiefnig hat es ange­sprochen, ich zahle dies ja nicht aus meiner eigenen Tasche, von meiner Weihnachts­remuneration (Bundesrat Kneifel: Das ginge sich nicht aus!), sondern der Bund geht eigentlich in Richtung der Länder. Ich finde das schon sehr positiv, wobei wirklich auch immer der Vorwurf oder manchmal das Gerücht da ist, die Stadt Wien würde über­dimensional von diesen Zahlungen profitieren. – Das ist nicht der Fall, denn die Zweckzuschüsse werden nach dem jeweiligen Anteil der kindergartenpflichtigen fünfjährigen Kinder pro Bundesland verteilt. Daher gibt es keine Bevorzugung eines Landes.

Es ist auch gerade von der Vorrednerin darauf hingewiesen worden, dass dort, wo die Mittel nicht zur Gänze gebraucht werden, weil der Ersatz der Elternbeiträge durch niedrigere Beiträge in den jeweiligen Ländern niedriger ist und dadurch Mittel frei werden, auch verwendet werden kann für qualitative Umsetzungen. Gerade diese qualitativen Umsetzungen – Betreuungsgröße, Gruppengröße und auch anderes wurde genannt –, und damit die Qualität werden in der Zukunft, nachdem wir quan­titativ ausgeweitet haben, immer wichtiger. Daher glaube ich, dass wir da eine sehr gute Entwicklung haben, und hoffe auf Ihre Unterstützung.

Zwangsverpflichtung und Ähnliches kann ich dem nicht entnehmen. Das ist eine sehr, sehr bewährte Maßnahme und muss daher fortgesetzt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

 


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