BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 211

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gesetz gegen unlauteren Wettbewerb anbelangt, war klar, es werden das die meisten mittragen. Es ist ja auch eine klare Verbesserung.

Was das erste Thema unter Tagesordnungspunkt 26 anlangt, muss ich schon sagen, das spiegelt offensichtlich ein bisschen die Art der Vorbereitung mancher Bundesräte auf die Bundesratssitzung wider. Was macht man? – Man nimmt sich das, was zu dem Thema der Kollege im Nationalrat schon gesagt hat, und trägt es dann da eins zu eins vor.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Herr Abgeordneter Themessl – aber nicht nur Kollege Themessl, sondern auch ein anderer Kollege aus Oberösterreich – diese Thematik für eine Brandrede gegen administrative und sonstige Verschärfungen, gegen Bürokratie genutzt hat. Unter anderem ist da auch das „Kronen Zeitung“-Zitat von Herrn Präsidenten Leitl gekommen, das der Herr Gradauer gebracht hat. Genau wie hier jetzt vorhin, nur etwas emotionaler vorgetragen.

Und dann haben wir dargestellt, wie es tatsächlich ist: Nein, es ist eigentlich falsch. Die 32 Konformitätsbewertungsstellen sind nicht die 32 Fälle. Und wie die Kollegen vorhin schon dargestellt haben, geht es um Vereinfachungen für die Wirtschaft und nicht um Erschwernisse für die Wirtschaft. Und wenn wir das nicht durchführen, dann haben alle einen entsprechenden Nachteil, wenn es um die Genehmigung von Exporten für Bauprodukte wie Zement, Verputz, Fliesen, Ziegel, Beschläge, Metallteile, Holzteile geht, in dem Wert, der gerade vorhin erwähnt worden ist.

Daher würde ich wirklich bitten: Wenn man schon Bestandteile von Reden von Kolle­gen nimmt, vielleicht auch die Antwort dazu zu lesen! Die Regelung hat nämlich nicht einmal einen ideologischen Hintergrund, sondern einen ganz einfachen sachlichen: eine administrative Erleichterung! Aber ich habe schon bei anderen Gelegenheiten erlebt, dass dann jemand doch noch sein Abstimmungsverhalten geändert hat, und das wäre dann eigentlich auch ein Hinweis darauf, dass man in der Diskussion durchaus auch weiterführend sein kann. Ich hoffe es. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

21.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst ausdrücklich die dafür erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

 


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