BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 82

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11.41.29

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren zurzeit das Sicherheitspolizeigesetz, ein Entwurf, der direkt Verbesserungen bringt zum Schutz unmündiger Minderjähriger vor Gewalt, vor allem im Bereich der Familie.

Wir alle wissen – meine Vorrednerin hat es auch schon gesagt –, gerade dies ist ein Bereich, der sehr wichtig ist und leider viel zu wenig angesprochen wird.

Wir sind, was das Thema Gewaltschutz betrifft, ein Vorreiter im europäischen Kontext. Bis jetzt haben wir schon das erste Gewaltschutzgesetz, das zweite Gewaltschutzge­setz, wir haben auch Stalking bereits unter Strafe gestellt. Das heißt, es sind schon sehr viele wichtige Schritte gerade in diesem Bereich in Österreich erledigt worden.

Jetzt haben wir aber noch etwas vor, nämlich mit diesem Gesetz heute die Ausweitung des Betretungsverbots, vor allem zum Schutz der Minderjährigen. Tragische Fälle in der letzten Zeit sind uns sicherlich noch allen im Bewusstsein. Die Ausweitung auf die institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindergarten, Schule und Hort ist jetzt ein wichtiger Schritt.

Ich möchte nur ganz kurz ein paar Zahlen sagen. Von 2010 bis 2012 stiegen die Weg­weisungen um 14,6 Prozent an. Das heißt, 7 748 Personen sind weggewiesen wor­den – eine sehr beträchtliche Anzahl. Und da dürfen wir nicht vergessen – ich glaube, dass das sehr wichtig ist und wir das nicht außer Acht lassen dürfen –: Die Täterarbeit ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich sage absichtlich nur die Täterarbeit, denn es sind 90 Prozent Männer, die Gewalt anwenden. Es ist so, dass es eine Krankheit ist, die diese Männer haben, und da müssen wir auch ganz, ganz sicherlich ein Auge darauf werfen. Wir können noch so viele Gesetze erlassen, wir können noch so viele Gesetze machen, wir müssen es schaffen, da auch wirklich hinzusehen und zu helfen.

Jedenfalls bin ich – das möchte ich schon extra erwähnen – sehr, sehr froh über dieses Gesetz, Frau Ministerin, und auch sehr dankbar dafür, weil ich glaube, dass es wichtig ist.

In Vorarlberg gibt es ein Projekt, bei dem die Sozialarbeiter und -arbeiterinnen gemein­sam mit der Polizei versuchen, Beratungen für diese Täter anzubieten, wo wirklich eine Vorreiterrolle mit so einem Projekt eingenommen wird. Ich glaube, dass wir davon sehr profitieren können, und die Soziallandesrätin in Vorarlberg unterstützt dieses Projekt und leistet sehr gute Arbeit.

Ich freue mich auch sehr, dass wir hier in Österreich und dass Sie die Task Force ein­gerichtet haben für dieses Gesetz, an dem das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für Unterricht, Jugendwohlfahrt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, Gewaltschutzzentren, Expertinnen und Experten aus den NGOs gemeinsam gearbeitet haben. Leider konnte nicht alles berücksichtigt wer­den, vor allem die, die direkt draußen mit den Opfern und mit den Tätern arbeiten, ha­ben einige Anmerkungen gemacht, die in diesem Gesetz noch nicht drinnen sind.

Es gibt aber eine Evaluierung im Jahr 2016, und ich denke, bei dieser Evaluierung wer­den wir dann auch dort, wo es vielleicht noch Mängel geben sollte, diese dann auch berücksichtigen. Ich bin sehr froh über diese Evaluierung 2016, weil es einfach wichtig ist, ein Gesetz, das wir beschließen, auch immer wieder zu überprüfen: Hilft es auch den Menschen, die es brauchen? Können wir mit diesem Gesetz auch wirklich Hilfe an­bieten? Daher ist diese Evaluierung wichtig.

Eine kleine Anmerkung noch zum Schluss: Vielleicht wäre es dann auch günstig, dass Sie einen Schwerpunkt darauf legen, ob es nicht ein Therapieangebot, also Beratung auch per Gesetz geben sollte.

 


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