BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 83

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Noch einmal: Ich bin sehr zufrieden mit diesem Gesetz, glaube, dass es ein wichtiger Schritt ist, möchte aber die Täterarbeit nicht vergessen lassen, dass wir ein Augenmerk darauf legen. Meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.45


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Innenministerin Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

 


11.45.36

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates! Meine sehr verehrten Damen und Herren an den Bildschirmen! Bei der Änderung dieses Sicherheitspolizei­gesetzes ging es uns vor allem um Folgendes: Wie schaffen wir es, für die Opfer noch mehr Schutz gewährleisten zu können? Wie schaffen wir es, Gewalt hintanzuhalten?

Die einzelnen Änderungen dieses Sicherheitspolizeigesetzes, wie die Ausweitung des Betretungsverbotes, oder welche Konsequenzen es gibt, wenn die richterliche Verfü­gung missachtet wird, wurden im Detail bereits skizziert.

Ich darf allen Beteiligten dieser Task Force ein herzliches Danke sagen, darf meinen Beamtinnen und Beamten des Hauses ein Danke sagen, darf mich aber auch bei den anderen Ministerien – Frauenministerium, Unterrichtsministerium –, bei den Gewalt­schutzzentren, bei der Jugendwohlfahrt, bei all jenen bedanken, die mitgeholfen ha­ben, ein noch besseres Gesetz mit der Zielsetzung zu machen, noch besseren Schutz unseren Kindern und vor allem von Gewalt betroffenen Frauen zu geben.

Wir sind wieder einen guten Schritt nach vorne gekommen, und wir können stolz sein, dass wir nicht nur national, sondern vor allem auch europaweit und darüber hinaus Vorzeigebeispiel dafür sind, wie wir den Opfern Schutz geben können, wie wir Gewalt hintanhalten können  im Wissen, dass wir natürlich Gewalt nie zu 100 Prozent ver­hindern oder verringern können. Das heißt, Fälle wie den in St. Pölten wird es leider auch in Zukunft geben. Es liegt in unserer Verantwortung, hier bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Das tun wir auch. Wir ruhen uns aber mit dieser Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes sicherlich nicht aus, sondern arbeiten bereits an Pro­jekten wie dem MARAC-Projekt, wo es um hoch gefährdete Opfer geht, ein Projekt, das wir hier in Wien gestartet haben, ein Projekt, das wir auch auf zwei andere Bun­desländer ausweiten wollen. Das heißt, die Herausforderung ist weiterhin groß, und wir werden uns dieser Herausforderung auch stellen.

Ein herzliches Danke all jenen, die daran in umfassenden Diskussionen mitgearbeitet haben, und vor allem ein Danke auch dem Koalitionspartner für die gute Zusammenar­beit. Wir können heute sagen: Ja, wir können hier einen richtigen Schritt setzen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesra-
tes Dönmez.)

11.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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