BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 81

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den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einst­weilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Pri­vatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, kurz SPG-Novelle 2013.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Stöckl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.38.35

Bundesrätin Angela Stöckl (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerin­nen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ich bedanke mich recht herzlich bei unserer Frau Bundesminister, dass sie die Task Force „Kinderschutz“ ins Leben gerufen hat, und auch für die legistische Umsetzung.

Die aktuellen Fälle sind uns allen bekannt. Ich darf vielleicht kurz an den Fall in St. Pöl­ten erinnern, wo ein Vater seinen Sohn in einer Schule erschossen hat. Da war es erforderlich, rasch zu handeln. Gratuliere, Frau Bundesminister!

Mich berührt dieses Gesetz besonders, da ich selbst im Alter von 13 Jahren einem Überfall zum Opfer gefallen bin. So ein Erlebnis vergisst man sein ganzes Leben nicht. Ich bin selbst Mutter von drei Töchtern und habe mir immer wieder die Frage gestellt, wie ich meine eigenen Kinder vor solchen Überfällen schützen kann.

Mit der Adaptierung dieses Sicherheitspolizeigesetzes schließen wir eine weitere Lü­cke im Schutz vor häuslicher Gewalt gegen Frauen und insbesondere unsere Kinder. Damit verbunden ist auch eine Ausweitung des Betretungsverbotes bei häuslicher Ge­walt und auch ein verbesserter Schutz von Kindern bei familiärer Gewalt.

Apropos Gewalt: Ich möchte auch auf den heutigen Artikel im „Kurier“ hinweisen. Es gibt noch immer zu viel Gewalt in unseren Familien. Nunmehr verpflichtet sich die Exekutive, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn derartige Vorfälle bekannt werden.

Mit dieser Gesetzesnovelle wird das Betretungsverbot auch auf alle Kinderbetreuungs­einrichtungen wie Kindergärten, Horte und Schulen ausgeweitet. So werden die Kinder besser vor den Gewalttätern geschützt. Es ist deshalb auch wichtig, dass die Verstän­digung der betreuenden Personen in diesen Institutionen durch das einschreitende Si­cherheitsorgan zu erfolgen hat. Wenn es nun zu einer Wegweisung kommt und die Kinder in der Schule sind, dann müssten meiner Meinung nach sofort die Schulleiter, die Pädagogen und natürlich auch der Schulwart von der Exekutive über die Sachlage informiert werden. Kommt es nun zu Verstößen des Weggewiesenen gegen dieses Be­tretungsverbot, kann eine Festnahme ausgesprochen werden.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass mit dieser Gesetzesnovelle des SPG eine bessere Möglichkeit gegeben wird, unsere Kinder noch mehr beziehungsweise noch intensiver vor Gewalttätern zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

11.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.

 


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