BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 80

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Gerade dieses klare Votum war für uns aufseiten der Bundesregierung ein ganz klarer Auftrag zu Reformen: zum einen zu einer Reform im Bereich des Wehrdienstes, wo wir ein Reformpaket vorgelegt haben, das vor allem die Sicherheit, den Katastrophen­schutz und insbesondere das gesamte Bundesheer stärkt, zum anderen aber auch zu einer Wehrdienstreform, wo jeder Präsenzdiener die Möglichkeit und die Chance hat, diese Zeit als wertvolle Zeit zu erleben, und wo er vor allem auch einen Mehrwert mit ins Leben nehmen kann.

Wir wissen, dass es beim Wehrdienst einen Reformbedarf gibt, weil die Zufriedenheit beim Präsenzdienst in etwa bei 50 Prozent und die Unzufriedenheit auch bei zirka 50 Prozent liegt, also Hälfte/Hälfte, während wir beim Zivildienst eine Zufriedenheit von über 90 Prozent aufzuweisen haben. Nichtsdestotrotz war es uns aber wichtig, auch beim Zivildienst Verbesserungen vorzunehmen, und zwar Verbesserungen, die zu ei­ner Win-win-Situation für alle Betroffenen geführt haben, sowohl für Zivildiener, für die Einrichtungen, aber vor allem auch für jene Personen, die durch die Zivildiener betreut werden.

Für mich war dieser 20. Jänner nicht nur als Politikerin wichtig, sondern vor allem auch als Privatperson, weil es an diesem 20. Jänner nicht nur um eine sicherheitspolitische Frage, sondern vor allem auch um eine gesellschaftspolitische Frage gegangen ist, zumal wir wissen, dass das Füreinander-da-Sein das Rückgrat der Republik ausmacht. Und gerade dieses Füreinander-da-Sein können wir mit beiden Reformen, sowohl mit der Wehrdienstreform, als auch mit der Zivildienstreform, stärken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Auch ich darf mich herzlich bedanken beim Koalitionspartner für die konstruktiven Ver­handlungen, beim Regierungskollegen Rudi Hundstorfer. Ich darf mich auch bei meiner Fraktion herzlich bedanken, die sich vor allem für die Beibehaltung des Wehrdienstes und des Zivildienstes stark gemacht hat. Es hat sich nicht nur sicherheitspolitisch, son­dern vor allem auch gesellschaftspolitisch gelohnt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.36


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.37.215. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden (SPG-Novel­le 2013) (2434 d.B., 2176/A und 2549 d.B. sowie 9047/BR d.B. und 9061/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um den Bericht.

 


11.37.31

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über


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