BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 98

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Was auch eine langjährige Forderung nach Wahlfreiheit der Ärzte und insbesondere der Hebammen betrifft, ist leider noch nicht umgesetzt worden im Zuge der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung. Dies widerspricht auch dem Gleichheitsgrundsatz der EU-Richtlinie. Meine KollegInnen im Nationalrat haben diesbezüglich einen Abänderungs­antrag gestellt, der leider Gottes keine Mehrheit erhalten hat.

Was aber ganz klar ist – das möchte ich wirklich noch einmal explizit herausstreichen, weil ich selbst ehrenamtlich im Vorstand eines Eltern-Kind-Zentrums tätig bin und wir sehr viele Hebammen beschäftigt haben –, ist, dass diese wirklich wertvolle Arbeit leis­ten. Sie begleiten die Familien vor der Geburt, sind bei der Geburt dabei, und dann gibt es eine Nachbetreuung. Wenn man sich dann anschaut, was sie – im Verhältnis zu dem, was sie leisten – an Geldleistungen erhalten, besteht hier doch noch sozusagen Optimierungsbedarf.

Ich würde mir wünschen, dass der Hebammenberuf mehr Anerkennung findet und dass es auch hier zu einer Aufwertung kommt, dass zum Beispiel Untersuchungen auch von Hebammen durchgeführt werden können, für die man jetzt noch immer zum Arzt gehen muss. Meiner Meinung nach ist das nicht notwendig, denn nach wie vor bin ich der Ansicht, dass Geburt keine Krankheit, sondern ein Teil des Lebens ist. Zum Arzt geht man normalerweise, wenn man krank ist, und nicht, wenn man ein Kind auf die Welt bringt, sofern es keine Komplikationen gibt. Aber da gibt es unterschiedliche Zugänge, da möchte ich mich jetzt gar nicht in eine Diskussion verzetteln.

Auf jeden Fall ist das mein Appell: Der Hebammenberuf gehört aufgewertet! Und dass die Untersuchungskompetenzen der Hebammen auch ausgeweitet werden sollten, stelle ich zur Diskussion. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


12.42.01

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zwei große Veränderungen setzen wir. Wir erneuern das Psychologengesetz und passen es der Zeit an. Wir werden die Qualität des psychologischen Berufes er­höhen. Wir werden die Ausbildung verbessern und werden sicherstellen, dass die Men­schen, die psychologische Hilfe brauchen, gut ausgebildete, qualitativ ausgebildete Psychologinnen und Psychologen zur Verfügung haben werden.

Ich denke, das ist ein Beitrag dafür, jetzt zu arbeiten, dass diese Leistungen dann, wenn wir sie brauchen, zur Verfügung stehen. Ich halte es für einen wichtigen Schritt nach 20 Jahren Psychologengesetz, das jetzt umzusetzen, und ich bedanke mich bei Ihnen, wenn Sie das tun.

Ein weiterer Bereich, der angesprochen wurde, betrifft die Erweiterung der Hebammen­beratung. Wir machen einen bedeutenden Schritt, um den Hebammenberuf zu attrakti­vieren und zu stärken. Erstmals wird auch im Mutter-Kind-Pass diese Leistung einge­führt, nämlich die Hebammenberatung. Da wird deutlich gemacht, dass wir hier einen Schritt gehen. Ich bedanke mich bei allen, die mitgewirkt haben, dass wir jetzt diesen Schritt gehen können.

Wir erfüllen damit eine langjährige Forderung des Hebammengremiums. Wir leisten wieder einen Beitrag zur Attraktivierung des Berufes. Wir haben es damit auch ge­schafft, dass Frauen, die Kinder bekommen, jetzt auch eine besondere Betreuung durch die Hebammen bekommen können.

In diesem Sinne freut es mich, wenn Sie heute beiden Gesetzen die Zustimmung er­teilen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.44

 


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