BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 106

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gesetzesablehnend geäußert, denn einerseits wurden die Bundesländer nur sehr we­nig eingebunden, und andererseits kostet die Registrierung für die gespag in Ober­österreich aufgrund des Zeitaufwands, der anfällt, um mindestens 28 000 € mehr. Wei­ters sind Punkte wie die Karenzzeit nicht geregelt, weshalb man wirklich nicht weiß, ob die betreffenden Personen den Beruf dann wieder ausüben können oder nicht, weil eventuell die Berufsausübungsberechtigung erloschen ist.

Eine Vorrednerin hat schon das Thema des Datenschutzes und der Datensicherheit angeschnitten. – Sicherlich sind das Punkte, die Sie alle beschäftigen. Auch unser Bundesland Oberösterreich hat das dementsprechend dokumentiert. Diese Punkte sind heute nicht zu klären, diese Punkte werden durch eine neue Bundesregierung, welcher Minister dieser Regierung auch immer vorstehen wird, geklärt werden müssen. Das ist eine der ersten Aufgaben, die ein neuer Minister wahrzunehmen hat.

Wir Bundesräte werden diese Weiterentwicklung sicherlich genauestens verfolgen. Mir persönlich ist es ein wichtiges Anliegen, dass Physiotherapeuten und alle in diesen Ge­sundheitsberufen Beschäftigten auch in Zukunft eine dementsprechende Unterstützung bekommen. Ich persönlich hatte das Glück, dass mir ein Physiotherapeut eine Band­scheibenoperation erspart hat, und somit sehe ich auch, dass genau der Weg der Ge­sundheitsreform, den wir hier im Bundesrat vor wenigen Wochen beschlossen haben, der Grundstein für das zukünftige Haus der Gesundheit war. In diesem Haus der Ge­sundheit muss in Zukunft vonseiten aller Berufe des Gesundheitswesens zusammen­gewirkt werden, damit dieses Haus weiterentwickelt werden kann. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.)

Ich sehe es als politische Aufgabe, dass sich die Politik im Gesundheitsbereich ein­bringt. Und es ist insbesondere ein großes Anliegen der ÖVP-Fraktion, dass Beschlüs­se, die vom Nationalrat verabschiedet werden und zukünftig in den Bundesrat kom­men, genauestens beobachtet werden, und wir werden sicherlich unser Augenmerk darauf legen, dass Länderinteressen, aber auch die Interessen der Menschen gewahrt bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.15


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


13.16.11

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Bundesminister! Werte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum gibt es dieses Gesundheitsberu­feregister? – Vorweg: Es ist dies die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Berufsaner­kennung und zur PatientInnenmobilität.

Dieses Gesundheitsberuferegister soll auch ein Nachweis der Qualifikation der be­troffenen Berufsangehörigen sein. Die Unübersichtlichkeit bei den Ausbildungen im Gesundheitsbereich hat in der Vergangenheit natürlich Wildwuchs mit sich gebracht, und es war nie klar zu erkennen, welche Gesundheitsberufe anerkannt werden und welche nicht. Mit der Einrichtung eines öffentlichen Registers für die Berufsgruppen, die gesetzlich als Gesundheitsberufe anerkannt werden, soll nun deutlich mehr Rechts­sicherheit vor allem für die Patientinnen und Patienten, aber natürlich auch erhöhte Transparenz betreffend die Leistungen dieser Berufsgruppen und damit auch eine stär­kere Wahrnehmung und eine Aufwertung bei der Bevölkerung geschaffen werden. Die Berufsangehörigen haben außerdem in diesem Register die Möglichkeit zur freiwilligen Offenlegung von Zusatzqualifikationen, und in den Berufsgesetzen sind gesetzliche Fort­bildungsverpflichtungen normiert.

Ich glaube, zum Gesetzwerdungsprozess brauche ich nichts mehr auszuführen, denn auch die oft erwähnten zahlreichen E-Mails wurden bereits im Ausschuss diskutiert.


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