BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 108

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gen zu lassen. Muss eine Eintragung wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben verweigert werden, so ist der Berufsangehörige nicht zur Berufsausübung in Österreich berechtigt, was natürlich einen Schutz für die Patientinnen und Patienten bedeutet.

Um das Ganze abzurunden: Es geht auch darum, da nicht die Arbeiterkammern quer durch Österreich schlechtzureden, sondern auch ihre Infrastruktur hervorzuheben. Es gibt in Österreich 82 Bezirks- und Servicestellen, quer über das gesamte Bundesge­biet, mit den Länderkammerzentralen von Vorarlberg bis ins Burgenland insgesamt über 90 Anlaufstellen für die Kolleginnen und Kollegen, wo man sich in dieses Berufe­register eintragen kann. 3,4 Millionen Mitglieder in Österreich, die die Arbeiterkammer vertritt, sind in höchstem Maß zufrieden, übermäßig zufrieden, mit der Arbeit, die die Arbeiterkammer tagtäglich leistet. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl. – Rufe und Ge­genrufe zwischen Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

Allein dadurch, dass die Arbeiterkammer eine sehr flächendeckende überparteiliche In­teressenvertretung ist, die gesetzlich verankert ist (neuerliche Rufe und Gegenrufe zwi­schen Bundesräten von SPÖ und ÖVP) – bitte, hört mir noch kurz zu, seid so nett! Die Arbeiterkammer ist eine überbetriebliche Interessenvertretung. 3,4 Millionen Kollegin­nen und Kollegen sind mit ihr zufrieden. Über 95 Prozent der Beschäftigten in diesem Bereich sind bereits in diesen Gesundheitsberufen arbeiterkammerumlagepflichtig, so­mit auch Mitglieder dort, und erfreuen sich ebenfalls höchster Zufriedenheit. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Saller: Zufriedener geht’s nimmer!)

13.23


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Preineder zu Wort. – Bitte.

 


13.23.24

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Nach der Werbeeinschaltung des Kollegen Pfister für die Arbeiterkammer darf ich mich wieder dem Gesundheitsbe­ruferegister-Gesetz zuwenden. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wurde im Regierungsprogramm vereinbart, dass die Aufnahme dieser Gesundheits­berufe in ein Gesundheitsregister festgelegt werden soll, damit auch Fortbildungen überprüft werden können. Weiters wurde vereinbart, dass da eine Pflicht zur Eintra­gung bestehen muss und dass – und das ist der Kritikpunkt, den wir alle auch kennen­gelernt haben – mit diesem Register die Arbeiterkammer betraut wird.

Bisher wurde dieses Register auf freiwilliger Basis vom Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Austria, geführt. Wir alle haben sehr viele Mails erhalten und wissen, dass es da Unzufriedenheit gibt. Da meine Frau selbst in diesem Berufsbereich tätig ist, habe ich ein Gespräch, gemeinsam mit Kollegen, mit diesem Berufsverband respektive mit Frau Präsidentin Jaksch geführt, um den Unmut dieser Gruppe entsprechend fühlen zu können.

Worum geht es? – Dieser Dachverband vertritt – das wurde heute bereits vielfach ge­sagt – 20 000 Mitglieder dieser medizinisch-technischen Dienste. Davon sind aber 8 000 freiberuflich tätig, quasi Selbständige. Ich verstehe den Unmut, wenn ein Selb­ständiger in der Arbeiterkammer registriert wird, weil das de facto nicht seine entspre­chende Interessenvertretung ist. Ich persönlich hätte es auch charmanter gefunden, dieses Register entweder bei Ihnen im Haus, Herr Bundesminister, oder beim Haupt­verband anzusiedeln; das hätte durchaus Charme gehabt.

Ich glaube, es gilt, grundsätzlich darüber nachzudenken, wie wir diese 8 000 Freiberuf­lichen in eine gesetzliche Interessenvertretung bringen, denn eine solche gibt es in die­sem Bereich nicht. Es gibt einen freien Verband über Unselbständige und Selbständige


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