BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 114

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wusst irreführen. Die Menschen haben ein Recht auf gute und einwandfreie Lebens­mittel. Was draufsteht, das muss auch drinnen sein. Dazu braucht es natürlich strenge­re Bestimmungen, vor allem auch bei den industriellen Verarbeitern.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass diese Kontrollen vor allem bei den Direktver­marktern sehr rigoros sind, und ich traue mich zu behaupten, dass Derartiges bei den Direktvermarktern nicht passieren hätte können, weil es da natürlich einen persönli­chen Bezug zum Bauern, zum Lieferanten gibt und die Kontrolle eine sehr persönliche ist.

Strengere Bestimmungen braucht es diesbezüglich aber auch EU-weit. Der genannte Skandal war ja vor allem auch ein EU-weites Problem, und ich denke, da braucht es auch noch einen besonderen Schulterschluss mit anderen EU-Ländern.

Es braucht aber, glaube ich, vor allem auch eine Steigerung der Wertschätzung von Lebensmitteln ganz allgemein. Mit der „Geiz ist Geil“-Mentalität, wie es so schön heißt, lässt sich ganz einfach keine hohe Qualität erzeugen und auf den Markt bringen. Zwei Drittel der Konsumenten – das wissen wir auch aufgrund einer neuen Studie – wissen das und schätzen natürlich gute Lebensmittel. Daher begrüßen wir dieses Gesetz und diese Vorgaben, und wir werden dieser Gesetzesvorlage selbstverständlich zustim­men. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.43


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


13.43.51

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst komme ich zu zwei guten Nachrichten: Erstens: Die Lebensmittel in Österreich waren noch nie so sicher wie heute. Zweitens: Wir ha­ben in Österreich auch keine Tierseuchen mehr, besser gesagt, wir sind hier auf dem besten Weg, und daher ist es möglich, gesetzliche Grundlagen zu ändern.

Der Herr Bundesrat hat es angesprochen, es gibt leider noch den einen oder anderen, es sind aber ganz wenige, die da nicht mittun, daher sage ich ganz bewusst: Die ge­samte österreichische Lebensmittelbranche – vom Feld bis auf den Teller – bemüht sich jeden Tag, gute, qualitativ hochwertige Lebensmittel für die Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung zu stellen. Die, die dieses Vertrauen gefährden und miss­achten, müssen mit Strafen bedroht werden, die sie auch spüren. Wir haben einge­führt, dass es eine strafbare Handlung ist, die auch mit gerichtlicher Strafe geahndet werden kann, wenn jemand Fleisch in den Markt bringt, das nicht das Genusstauglich­keitskennzeichen von einem Tierarzt hat. Es geht auch darum, dass bei Kennzeich­nungsmängeln Mindeststrafen vorgesehen werden können.

Das ist ein weiterer Beitrag für den Erhalt dieses guten, hohen Niveaus der österrei­chischen Lebensmittelversorgung, dass das auch in Zukunft so bleibt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.45


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird.

 


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