BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 113

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Wie im Lebensmittelsicherheitsbericht 2012 dokumentiert ist, erfolgten von den knapp 31 000 gezogenen Proben, die untersucht und begutachtet wurden, die häufigsten Be­anstandungen – wie in den vergangenen Jahren – wegen Kennzeichnungsmängeln und Irreführung, nämlich bei 8,7 Prozent der Proben.

Daher ist die Verschärfung der Strafbestimmungen wohl notwendig. Der Strafrahmen wird von 20 000 € auf 50 000 € und im Wiederholungsfall sogar von 40 000 € auf 100 000 € erhöht, also mehr als verdoppelt. Dies soll abschrecken, denn Betrug darf sich nicht auszahlen! Und es muss drinnen sein, was auf der Verpackung draufsteht, darauf müssen sich unsere Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich verlas­sen können.

In der zweiten Novelle geht es darum, dass in Österreich die Bekämpfung der Bang­seuche bei Rindern, der Rinderleukose und der IBR und IPV erfolgreich war und die Aufrechterhaltung der bestehenden Bekämpfungsgesetze daher nicht mehr erforderlich beziehungsweise zum Teil auch schon fachlich überholt ist.

Mit der heutigen Änderung werden jene Gesetze, die derzeit die Rechtsgrundlage für die Bekämpfung der oben genannten Erkrankungen bilden, aufgehoben. Ferner wird derzeit an einer Rindergesundheits-Überwachungsverordnung gearbeitet, und wie wir im Ausschuss erfahren konnten, steht diese kurz vor der Veröffentlichung.

Die vorliegende Änderung enthält auch Übergangsbestimmungen, mit denen klarge­stellt wird, dass bereits ergangene Anordnungen und Bescheide auch nach Außerkraft­treten des Gesetzes ihre Gültigkeit behalten. Ebenso werden die Entschädigungsver­fahren für Rinder, deren Schlachtung vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes an­geordnet wurden, beibehalten.

Es geht bei dieser Novelle um Lebensmittelsicherheit für uns Konsumentinnen und Konsumenten, und daher stimmen wir dieser Änderung gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Reisinger. Ich erteile es ihm.

 


13.40.24

Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Da­men und Herren! Einige ganz kurze Anmerkungen zu den beiden Gesetzesvorlagen: Im Bereich der Rinderseuchen sind wir in der glücklichen Lage, dass die genannten Seuchen in Österreich mehr oder weniger ausgemerzt sind. Wir können daher das Rin­derseuchengesetz zurücknehmen.

Leider nicht zur Gänze ausgemerzt ist so manche kriminelle Energie, die von einigen Personen immer wieder entwickelt wird, wenn es darum geht, Gewinne zu optimieren, so wie wir das Anfang dieses Jahres auch beim sogenannten Pferdefleischskandal ge­sehen haben. Da war ja eigentlich nicht das Pferdefleisch der Skandal – das ist ja an sich ein ordentliches Produkt, es ist durchaus auch zum Verzehr geeignet –, sondern es ist in erster Linie darum gegangen, dass billige Fertigprodukte wie Pizzen, Fleisch­bällchen oder Lasagnen nicht ordnungsgemäß deklariert wurden und so der Konsu­ment getäuscht wurde.

Das schafft natürlich Misstrauen und schadet auch der gesamten Branche, allen, die im Lebensmittelbereich tätig sind. Alle, die vom Feld – wie es so schön heißt – bis zum Teller involviert sind, haben dadurch Schaden erlitten. Deshalb, glaube ich, ist es gut und notwendig – ich sage dafür ein Danke –, dass diese Novelle zum Lebensmittelsi­cherheits- und Verbraucherschutzgesetz vor allem auch vorsieht, dass es höhere Stra­fen gibt, bis hin zu Freiheitsstrafen, und zwar für all jene, die da die Konsumenten be-


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