BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 112

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Präsident Reinhard Todt: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 17 und 18 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 17 und 18 ist Herr Bundesrat Tiefnig. Bitte um die Be­richte.

 


13.35.05

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsi­cherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt Ihnen der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukose­gesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird, in schriftlicher Form vor; daher komme ich auch da gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Köberl. Ich erteile ihr dieses.

 


13.36.10

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherheit und die Kennzeichnung unserer Lebensmittel stehen ja regelmäßig im Fo­kus der Öffentlichkeit. Das Ziel der heutigen Änderung im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist die Stärkung des Schutzes vor Täuschung im Lebensmit­telbereich.

In den letzten Monaten sind da ja schwere Verletzungen bekannt geworden. Der Pfer­defleischskandal ist uns allen sicher noch in Erinnerung. Obwohl zu keiner Zeit eine Gesundheitsgefährdung für die Menschen bestand, muss man sich als Konsument doch darauf verlassen können, dass in der Verpackung drinnen ist, was auf der Verpackung draufsteht.

Wichtig für Sicherheit und korrekte Kennzeichnung sind Kontrollen und Transparenz. Und im Sinne der Transparenz hat unser Bundesminister Alois Stöger mit einer Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes im Jahr 2010 einen Le­bensmittelsicherheitsbericht, der jährlich vorzulegen ist, eingeführt. Dieser fasst die Er­gebnisse sämtlicher amtlichen Kontrollen zusammen. Kontrolliert werden alle Betriebe entlang der Lebensmittelkette, von landwirtschaftlichen Betrieben über Gewerbe und Industrie bis hin zu Handel und Gastronomie.

Aufgrund dieser engmaschigen Kontrollen können dann Skandale wie der Pferde­fleischskandal ans Tageslicht kommen. Leider kann dabei nicht ausgeschlossen wer­den, dass die Unternehmen, hoffentlich sind es nur Einzelfälle, die Falschkennzeich­nung ganz bewusst einsetzen, um die Konsumentinnen und Konsumenten zu täu­schen, um letztendlich die eigenen Chancen auf dem Markt zu verbessern, also ihren Gewinn zu maximieren beziehungsweise zu erhöhen.

 


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