BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 118

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Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesmi­nister Dr. Mitterlehner. Ich erteile ihm dieses.

 


13.57.47

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den hier vorliegenden Gesetzesvorlagen haben wir im Prinzip Umsetzungen, die einerseits vor allem der Stromkennzeichnung dienen und andererseits vor allem den Konsumenten Möglichkei­ten in Richtung mehr Transparenz, aber auch in Richtung mehr Wettbewerb geben.

Was den ersten Punkt anlangt, die Umsetzung des dritten Atomstromgipfels vom April letzten Jahres, da haben wir jetzt die lückenlose Stromkennzeichnung in Österreich. Lückenlose Stromkennzeichnung heißt aber nicht, wie Sie gerade jetzt darstellen wollten, dass damit Atomstrom theoretisch nicht mehr möglich wäre. Wir gehen aber davon aus, dass jetzt de facto niemand Atomstrom zertifizieren lassen wird und dann nach Österreich importiert, weil wir dem auch entgegentreten, und zwar erstens durch freiwillige Vereinbarungen, die die entsprechenden Energielieferanten und Energieer­zeuger schon abgeschlossen haben, zweitens mit einem bestimmten Konsumenten-und Kundeninteresse – natürlich will niemand Atomstrom haben – und drittens mit ei­ner Verpflichtung der entsprechenden Stromerzeugungsanlagen, sich in Österreich zertifizieren zu lassen, sodass auf diesem Weg das Problem der Entstehung von hei­mischem Graustrom – das ist nämlich das Problem – de facto minimiert und letztend­lich auch gelöst wird.

Wir haben bei der Umsetzung bestimmte Probleme mit der EU gehabt, weil das ein technisches Handelshemmnis sein könnte. Wir glauben aber, dass wir mit der Gleich­behandlung aller, der ausländischen wie auch der inländischen Anbieter, all diese Fragen gelöst haben. Im Endeffekt ist das der letzte Schritt, um eben die 13,9 Prozent Strom unbekannter Herkunft – davon sind etwa ein Viertel Atomstrom – letztendlich auch in der Bilanz zu eliminieren und hier wirklich vollkommene Transparenz zu haben.

Wir haben zum Zweiten, wie bereits angesprochen, wesentliche Verbesserungen, wenn es um die Umsetzung der sogenannten REMIT-Verordnung geht. Da geht es um In­tegrität und bessere Transparenz, Publizieren von Insiderinformationen, Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation. Im Endeffekt ist da ein Unterschied. Aber es ist so ähnlich wie an der Börse: An der Börse ist derjenige betroffen, der selber spekuliert, er kann das also selber gestalten. Im Strombereich ist er Konsument und auf jeden Fall von den Ergebnissen betroffen. Daher ist das an sich eine sehr wichtige Maßnahme.

Darüber hinaus kommt es mit dieser jetzt vorliegenden ElWOG-Novelle zu Verbesse­rungen, was den Anbieterwechsel anbelangt. Da gibt es eine verbesserbare, mit Luft nach oben, entwickelbare Wechselrate. Im Gasbereich ist sie etwas besser, im Strom­bereich relativ schlecht. Die Wechselrate bei Strom beträgt 1,1 Prozent, bei Gas 1,7 Pro­zent. Im Vergleich zum Beispiel Deutschland: 6,3 Prozent bei Strom beziehungsweise 9,5 Prozent bei Gas. In Skandinavien, Spanien oder auch im Vereinigten Königreich ist die Wechselrate noch höher.

Wir glauben, dass wir mit dem elektronischen Anbieterwechsel und auch den damit verbundenen Informationspflichten – es muss also in der Rechnung darauf hingewie­sen werden, was der Kunde an Möglichkeiten hat – wirklich mehr Bewegung und damit mehr Wettbewerb in den Markt hineinbekommen.

Ein dritter Bereich sind Maßnahmen, die schon angesprochen worden sind, wenn es darum geht, Smart Metering entsprechend zu präzisieren, vor allem die Rechte der Konsumenten sicherzustellen und Datenmissbrauch zu verhindern.

Aber auch bei Smart Metering muss man Folgendes ansprechen: Das ist eine Maß­nahme, die im Interesse des Kunden sein sollte und auch sein wird, damit er selbst


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