BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 130

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gen Ausgaben in der Langzeitpflege im Bundesland bis zur Höhe des Zweckzuschus­ses als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung anerkannt, der Zweckzu­schuss kann somit zur teilweisen Abdeckung dieser Ausgaben herangezogen werden. Solange der Richtversorgungsgrad nicht erreicht wird, werden lediglich die Mehraus­gaben anerkannt, der Zweckzuschuss kann somit zur (teilweisen) Abdeckung der Mehrausgaben herangezogen werden.“

Herr Bundesminister, wir fordern eine echte Reform! Ich glaube, das ist eine der wich­tigsten Zukunftsfragen überhaupt. Wir lehnen Kosmetik in dieser Form des Pflegefonds ab und können deshalb diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43


Präsident Reinhard Todt: Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Posch-Gruska zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

 


14.43.32

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Bevor ich zu meinen eigentlichen Ausführungen komme, möchte ich Frau Kollegin Michalke nur etwas sagen: Es gibt im Ausschuss die Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen, und wir hatten dort sehr kompe­tente Expertinnen und Experten. Ich nehme an, diese hätten ihre Fragen auch wirklich beantwortet. Ich versuche jetzt, auf einige Dinge einzugehen, aber im Ausschuss gibt es die Möglichkeit der Zusatzfragen und der Fragestellung, und dafür haben wir auch immer Expertinnen und Experten vor Ort. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.)

Das Pflegefondsgesetz, das wir jetzt besprechen, wird um zwei Jahre verlängert, und auch die Mittel dafür werden erhöht. 2011 wurde der Fonds eingerichtet, nun wird er bis Ende 2016 verlängert. Für das Jahr 2015 bekommen wir um 300 Millionen € mehr, für das Jahr 2016 bekommen wir um 350 Millionen € mehr – das sind deutlich mehr Mittel, die uns zu Verfügung gestellt werden, als wir bis jetzt haben.

Es waren aber auch, und das möchte ich ganz klar sagen, in den Jahren von 2011 bis 2014 685 Millionen €, die Zweckzuschüsse waren. Auch wird vermehrt die Förderung von Maßnahmen für innovative Projekte und für Qualitätssicherung gewährleistet. Man könnte jetzt den Eindruck gewinnen, es gibt keine Qualität bei unserer Pflege, aber das wäre mehr als falsch.

Die Anforderungen – das ist gesagt worden – werden größer, die Herausforderungen werden größer, und zwar in den Gemeinden, in den Ländern und natürlich auch im Bund. Mit der Hilfe und mit der Unterstützung des Ministeriums können wir als Gemein­devertreterinnen und -vertreter diese Herausforderungen aber auch besser meistern – vor allem für die Menschen besser meistern –, aber wir können mit diesem Geld, das wir bekommen, auch Dienste, die sich bereits bewährt haben, die sich sehr, sehr gut bewährt haben, mit diesen Fondsgeldern wieder absichern. Wir können mit diesen Gel­dern zum Beispiel wiederum das Case- und Care-Management, das heißt, ein bedarfs­gerechtes Angebot für pflegebedürftige Personen, in jedem Bundesland schaffen, und ich glaube, dass das auch am wichtigsten ist.

Hiezu ist der Mix an Pflegeangeboten aus stationärer, aber auch aus teilstationärer Pflege, die wir brauchen, sehr notwendig. Die Menschen haben unterschiedliche Be­dürfnisse. Hier ist ebenso die Unterstützung da, wie auch bei den pflegenden Angehö­rigen zu Hause, was auch ein großer und wichtiger Teil ist.

Dass wir hier alles so vorfinden, dafür möchte ich wirklich ein großes Danke sagen: ein großes Danke an diese Arbeitsgruppe, die es gegeben hat, die es sich sicherlich nicht einfach gemacht hat – die Arbeitsgruppe, die sehr, sehr bunt zusammengesetzt war, sodass wir hier auch wirklich alle Bedürfnisse abdecken können für Menschen, die


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