Wir haben bei diesem Pflegekarenzgeld auch arbeitslose Personen, die jetzt mit eingebunden werden und dazukommen. Das ist auch wichtig, da eine finanzielle Absicherung ganz essenziell ist. Diese Personen bekommen dann zumindest eine Entgeltfortzahlung in der Höhe des Arbeitslosengeldes oder zumindest der Geringfügigkeitsgrenze.
Bei der Pflegeteilzeit gibt es auch ein aliquotes Pflegeteilzeitgeld, die Kranken- und Pensionsversicherung sind inkludiert, und die Mitarbeitervorsorge auf Basis des vorangegangenen Bezuges wird vom Bund geleistet.
Wenn man im Hinblick auf das Pflegefondsgesetz und auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit die Unterschiedlichkeit in den Ländern sieht, muss man sagen, dass das in der Steiermark – dort ist die Quote sehr hoch – anders aufgebaut wurde. In Vorarlberg haben wir die Devise oder den Leitsatz: So viel stationär wie nötig, so viel ambulant wie möglich! Das bedeutet, dass wir da ganz andere Strukturen haben und viel mehr in häuslicher und privater Pflege machen. Die Menschen in Vorarlberg haben eben das Gefühl, länger in ihrer Heimat, in ihrer häuslichen Umgebung betreut und gepflegt zu werden.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir wissen, wie oft sich Menschen in der Pflege, in der Betreuung in einer schwierigen Lebenssituation befinden, und da ist, das kann man immer nur wiederholen, jeder Euro sehr gut angebracht.
Zum zweiten Punkt, das hat Frau Kollegin Posch-Gruska schon angesprochen, möchte ich noch sagen: Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Katastrophenfall – bei welcher Katastrophe auch immer – und die Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall sind eine wesentliche, sehr wichtige und gute Änderung. Das kann man nur begrüßen.
Pflege insgesamt ist eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte, das wissen wir alle. Wir haben im Sozialbereich und auch im Pflegebereich sehr viel weitergebracht, ich bedanke mich bei Herrn Minister Hundstorfer dafür. Wir fügen dem österreichischen Sozialstaat nun mit diesem Gesetz einen weiteren ausgezeichneten Mosaikstein hinzu.
Ich hoffe, Herr Minister, das war nicht dein Abschiedsgeschenk. (Bundesminister Hundstorfer schüttelt verneinend den Kopf.) – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.22
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird.
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