BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 140

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Wir haben bei diesem Pflegekarenzgeld auch arbeitslose Personen, die jetzt mit einge­bunden werden und dazukommen. Das ist auch wichtig, da eine finanzielle Absiche­rung ganz essenziell ist. Diese Personen bekommen dann zumindest eine Entgeltfort­zahlung in der Höhe des Arbeitslosengeldes oder zumindest der Geringfügigkeits­grenze.

Bei der Pflegeteilzeit gibt es auch ein aliquotes Pflegeteilzeitgeld, die Kranken- und Pensionsversicherung sind inkludiert, und die Mitarbeitervorsorge auf Basis des voran­gegangenen Bezuges wird vom Bund geleistet.

Wenn man im Hinblick auf das Pflegefondsgesetz und auf Pflegekarenz und Pflegeteil­zeit die Unterschiedlichkeit in den Ländern sieht, muss man sagen, dass das in der Steiermark – dort ist die Quote sehr hoch – anders aufgebaut wurde. In Vorarlberg ha­ben wir die Devise oder den Leitsatz: So viel stationär wie nötig, so viel ambulant wie möglich! Das bedeutet, dass wir da ganz andere Strukturen haben und viel mehr in häuslicher und privater Pflege machen. Die Menschen in Vorarlberg haben eben das Gefühl, länger in ihrer Heimat, in ihrer häuslichen Umgebung betreut und gepflegt zu werden.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir wissen, wie oft sich Menschen in der Pflege, in der Betreuung in einer schwierigen Lebenssituation befinden, und da ist, das kann man immer nur wiederholen, jeder Euro sehr gut angebracht.

Zum zweiten Punkt, das hat Frau Kollegin Posch-Gruska schon angesprochen, möchte ich noch sagen: Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Katastro­phenfall – bei welcher Katastrophe auch immer – und die Entgeltfortzahlung im Kata­strophenfall sind eine wesentliche, sehr wichtige und gute Änderung. Das kann man nur begrüßen.

Pflege insgesamt ist eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahr­zehnte, das wissen wir alle. Wir haben im Sozialbereich und auch im Pflegebereich sehr viel weitergebracht, ich bedanke mich bei Herrn Minister Hundstorfer dafür. Wir fü­gen dem österreichischen Sozialstaat nun mit diesem Gesetz einen weiteren ausge­zeichneten Mosaikstein hinzu.

Ich hoffe, Herr Minister, das war nicht dein Abschiedsgeschenk. (Bundesminister Hunds­torfer schüttelt verneinend den Kopf.) – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Ju­li 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird.

 


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