Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013) (2362/A und 2508 d.B. sowie 9044/BR d.B. und 9081/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Damit kommen wir zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Richard Wilhelm: Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 liegt in schriftlicher Form auf.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.
15.24
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Weil es darum gegangen ist, wie sehr wir die Menschen lieben: Ich spreche aus eigener Erfahrung – ich habe zu Hause einen Papa, der 98,5 Jahre alt ist, und eine Mama, die 92 Jahre alt ist, und ich bin natürlich sehr, sehr froh, dass es sämtliche Möglichkeiten, die wir jetzt schon haben, gibt – und weiß, was es heißt, tagtäglich von morgens bis abends zu pflegen, vor allem wie viele Nerven es braucht. Und genau deshalb habe ich absolut nicht verstanden, warum zum Beispiel der von uns eingebrachte Antrag zum Pflegefondsgesetz, der die Einführung weiterer Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger vorgesehen hat – wir wissen ja, dass die Hauptpflege bei den Familien und deren Umfeld liegt –, nicht angenommen wurde, von Ihnen, von den Regierungsparteien abgelehnt wurde. – So viel zur Liebe.
Zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013: Dazu kann ich meine Ausführungen relativ kurz halten. Es handelt sich hiebei um einen Initiativantrag der beiden Regierungsparteien, der relativ schnell eingebracht wurde. Es hat vorher keinen Ministerialentwurf gegeben, wodurch auch nicht die Möglichkeit einer Begutachtung oder einer breiteren Diskussion gegeben war, was wir sehr schade finden.
Im Ausschuss des Nationalrates wurde von unseren Kollegen Gradauer, Hofer und weiteren Abgeordneten auch ein Entschließungsantrag zur Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Lage von Menschen mit Behinderung eingebracht. Dieser hat leider Gottes auch keinen Eingang gefunden.
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