BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 139

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es gibt noch eine Neuerung, und zwar bei der Elternkarenz. Es wird mit dieser Ände­rung gewährleistet, dass eine Adoptivmutter/ein Adoptivvater auch dann in Elternka­renz gehen oder sich Elternteilzeit nehmen kann, wenn es sich um das Kind eines gleichgeschlechtlichen Partners handelt. – Der EU sei Dank, wir haben nachgezogen. Das war eine notwendige und wichtige Änderung.

Beim Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch gibt es auch eine Neuregelung, die sehr, sehr wichtig war; wir haben ja heute schon das Thema Hochwasser auf der Tagesord­nung gehabt. Es wird jetzt ermöglicht, dass Arbeiter und Angestellte im Katastro­phenfall gleichgestellt sind. Das heißt, es wird keinen Unterschied mehr geben, ob je­mand ein Arbeiter oder ein Angestellter ist, wenn es um die Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall geht. Wenn jemand persönlich betroffen ist von einer Katastrophe – ob es eine Lawine ist, ob es eine Mure ist, ob es Hochwasser ist – und er nicht am Ar­beitsplatz erscheinen kann, wird er sein Gehalt weiter bezahlt bekommen.

Alles in allem möchte ich nur sagen, wir haben bei dieser Sozialgesetzgebung jetzt mehrere Punkte berücksichtigt, sodass wir – der Herr Minister hat vorhin schon gesagt, dass wir in der Pflege Weltmeister sind, aber natürlich auch in den anderen sozialen Bereichen – als Österreicherinnen und Österreicher wirklich sehr, sehr stolz sein kön­nen, dass wir in sehr schwierigen Zeiten solch eine soziale Größe beweisen. Ich glau­be, die Menschen in unserem Land sind das sicherlich wert, die Politik macht daher hervorragende Arbeit. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mayer. – Bitte.

 


15.18.37

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Wie Frau Kollegin Posch-Gruska schon ausgeführt hat, sprechen wir jetzt über das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz, über Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Betreuung von Angehörigen bei einem unerwartet auftretenden Pflegebedarf zu erleichtern, natürlich auch wenn die bisherige Betreu­ungsperson kurzfristig ausfällt.

Es gibt in Österreich in etwa 440 000 PflegegeldbezieherInnen, zirka 80 Prozent davon werden zu Hause gepflegt; in Vorarlberg liegt dieser Prozentsatz bei etwa 86 Prozent. Wie kann das möglich sein, wie ist das möglich? – Die Krankenpflegevereine und mo­bilen Hilfsdienste, die flächendeckend in Vorarlberg unterwegs sind, leisten wertvolle Dienste. Über dem Arlberg sind es Hilfswerke und ähnliche Einrichtungen. Ich denke, diese Organisationen, die auf Vereinsbasis, also ehrenamtlich, organisiert sind, leisten hier sehr, sehr wertvolle Dienste. Das ist auch etwas, das man immer wieder erwähnen muss. Man kann diesen PflegerInnen und BetreuerInnen, die so wertvolle Dienste leis­ten, nur immer wieder auch von dieser Seite ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

Ja, da freut mich auch der Applaus der freiheitlichen Fraktion, denn man muss die Menschen lieben, auch wenn sie in der Pflege arbeiten, wie der Herr Minister gesagt hat. Und wenn es positive Tätigkeiten gibt, dann kann man diese auch entsprechend herausstreichen. (Bundesrat Krusche: Edgar, wir lieben dich!)

Ich weiß nicht, warum ihr beim Pflegefondsgesetz nicht mitgestimmt habt, das ist doch essenziell, das ist wesentlich für uns in Österreich. Wie wir gehört haben, sind wir da nicht nur Europameister, sondern sogar Weltmeister. Und als Weltmeister muss man sich natürlich auch entsprechend präsentieren. Frau Kollegin Mühlwerth, es wäre in diesem Zusammenhang daher angebracht, das Gewissen zu erforschen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite