BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 160

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ebene für die Freizeitpädagogen gelöst werden, dass sie dort angestellt werden und dann flexibel an den einzelnen Schulstandorten auch zum Einsatz kommen.

Die andere Variante – für diese bin ich ja schon einmal eingetreten, aber ich habe sie nicht durchgesetzt –, Bundeskompetenz für alle Bereiche, hätte uns nicht vor diese Probleme gestellt. Jetzt müssen wir das auf anderen Ebenen lösen, auf Bundesebene geht es leider nicht. Da bitte ich, intensiv in den Dialog mit den jeweiligen Bundeslän­dern einzutreten, dass hier entsprechende Pool-Lösungen geschaffen werden. Es wer­den derzeit tausend Personen an den Pädagogischen Hochschulen für den Beruf des Freizeitpädagogen ausgebildet. Die werden jetzt auch nach und nach fertig. Und da wird es dann natürlich auch entscheidend sein, ihnen auch gute Arbeitsbedingungen, idealerweise dann bundesländerweise gebündelt, zur Verfügung zu stellen. Da ist mir auch die entsprechende Qualifikation der einzelnen Personen, die im Bereich der Frei­zeitpädagogik beschäftigt sind, wichtig.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, weil er auch in bildungspolitischen Diskus­sionen immer wieder vorkommt: das Thema „Wahlfreiheit“. – Auch ich bin für Wahl­freiheit, aber dann muss es eine echte Wahlfreiheit sein. Es müssen die Bürgerinnen und Bürger in erreichbarer Nähe auch das Angebot einer Ganztagsschule haben. Denn was ist denn das für eine Wahlfreiheit, wenn ich dann kein Angebot habe. Wahlfreiheit setzt entsprechendes Angebot voraus, und daher ist aus meiner Sicht die Initiative von Landeshauptmann Niessl zu begrüßen. Ich habe jetzt in Vorarlberg auch mit Frau Lan­desrätin Mennel Gespräche führen können, dass wir hinsichtlich der Sprengelgrenze hier locker machen müssen.

Auch das ist ein Thema, das die Bundesländer angreifen müssen, das sie auch um­setzen müssen. Da gibt es ja das Instrumentarium der Berechtigungssprengel, sodass die Eltern dann tatsächlich eine Wahlmöglichkeit haben, wo sie das Angebot auch in Anspruch nehmen können. Und auf der anderen Seite fördert das – ein bisschen Konkurrenz schadet nicht – natürlich auch die offensive Standortentwicklung, wenn sich hier einzelne Standorte dann dezidiert für eine bestimmte Umsetzungsform der Ganztagsschulen entscheiden.

Also ich denke, ein guter Schritt – ein guter Schritt auch in die Richtung, die Eigenver­antwortung der einzelnen Schulstandorte, der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und in der Folge auch auf Landesebene weiterzuentwickeln.

Ich freue mich, dass wir mit erwartbar großer Mehrheit – ich denke, sogar mit Zustim­mung aller Fraktionen – diese Bedingung der Möglichkeit für Ganztagsschulen in Ös­terreich mit dem Beschluss des Bundesrates jetzt möglich machen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Dönmez und Mag. Zelina.)

16.35


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist tatsächlich die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit an­genommen.

16.36.2030. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz vom 18. Ju-


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