BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 164

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Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfenge­setz 1983 geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor; daher verzichte ich auf die Verle­sung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme weiters zum Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; daher verzichte ich auf die Verlesung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der letzte in dieser Gruppe ist der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Unterrichtspraktikums­gesetz geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; daher verzichte ich auf die Verlesung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


16.49.09

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Her­ren zu Hause an den Fernsehschirmen! Vorab, Herr Präsident, danke, dass du mit ei­ner Art Notverordnungskompetenz dafür gesorgt hast, dass die Türen geöffnet werden. Mir fällt allerdings auf, wir hatten es auch bei der letzten Sitzung schon, jedes Mal, ir­gendwann am späten Nachmittag, funktioniert die Klimaanlage überhaupt nicht mehr. Ich hoffe, dass der Bundesrat nicht darauf programmiert ist, dass die Sitzung um 17 Uhr beendet ist. – Aber das war jetzt nur ein kleiner Scherz am Rande. (Heiterkeit.)

Bei diesen drei Tagesordnungspunkten gibt es ja durchaus viel Positives.

Beim Landeslehrer-Dienstrecht zum Beispiel wird ermöglicht, dass ein Schulleiter auch mehrere Schulen leitet und nicht nur zwei, wie das bis jetzt der Fall war. Ich finde das durchaus positiv, denn wir wissen, dass es gerade auf dem Land Situationen gibt, wo es mehrere kleine Schulen gibt, die dann brachliegen. Ich kenne es auch schon aus Wien und stelle mir vor, dass das auf dem Land noch schwieriger ist, vor allem im Pflichtschulbereich, wo im Stadtschulrat für Wien kaum noch Kandidaten für Leiterbe­stellungen gefunden werden. Also es ist wirklich oft so, dass sich gerade einmal einer meldet, maximal zwei. Daher glaube ich, dass das eine Erleichterung ist, dort dann Schulen auch wirklich leiten zu können.

Aber es hat sicher auch Charme – und wir haben ja den Campus Wien –, wenn man daran denkt, dass man, was ich ja durchaus befürworte, mehrere Schulen, mehrere


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