BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 163

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Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bun­desrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Arti­kel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

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(Es folgt eine technische Mitteilung durch Vizepräsident Mag. Himmer.)

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16.46.1131. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (2411 d.B. und 2497 d.B. so­wie 9098/BR d.B.)

32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (2436 d.B. und 2499 d.B. sowie 9099/BR d.B.)

33. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesmi­nisterium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht) (2427 d.B. und 2500 d.B. sowie 9100/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zu den Punkten 31 bis 33 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 31 bis 33 ist Frau Bundesrätin Grimling. Bitte um die Berichte.

 


16.47.01

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des


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