BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 162

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Das vorliegende Gesetz enthält auch Neuregelungen hinsichtlich der Schulaufsicht. Derzeit besteht eine regional teilweise sehr ungleichgewichtige Struktur der Schulauf­sicht. Bei der Zahl der zu betreuenden Schulen je Schulaufsichtsorgan bestehen große Unterschiede. Um eine gleichmäßige und gleichzeitig effiziente Form der Durchführung der Aufgaben der Schulinspektorinnen und Schulinspektoren für allgemein bildende Pflichtschulen zu ermöglichen, wird ein Benchmarking-System entwickelt, das sich an einheitlichen Kennwerten wie der Zahl der zu betreuenden Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler orientiert und als Basis für die Bewirtschaftung der Planstellen dienen soll.

Meine Fraktion wird der vorliegenden Novellierung zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied – Bitte.

 


16.41.30

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Frau Bundesrätin Grim­ling hat die einzelnen Punkte nun schon ausführlich dargelegt. Ich möchte von meiner Seite nur sagen: Die Geschichte des Themas „Schulverwaltungsreform“ ist lang, wir haben auch intensiv in der laufenden Legislaturperiode über dieses Thema diskutiert. Ich erinnere an die parlamentarische Enquete, ich erinnere an die Diskussionen im Un­terausschuss zum Verfassungsausschuss. Ich freue mich, dass wir jetzt einen wichti­gen Schritt in die richtige Richtung setzen.

Eine Behördenebene fällt weg. Das sind 98 Behördenstellen, und das ist schon ein substanzieller Schritt, also das bringt mehr Tempo, mehr Effektivität. Und Sie müssen sich vorstellen, dass an jede einzelne der 98 Bezirksschulratsbehörden auch noch Kol­legien angeschlossen waren, die sich auch regelmäßig getroffen haben, die getagt ha­ben! Wir gewinnen da also schon sehr viel an Schwung und Tempo. Und ich freue mich sehr, dass wir hier die verfassungsmäßige Mehrheit bekommen.

Der zweite Punkt, der ebenfalls die verfassungsmäßige Mehrheit braucht und deshalb auch unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, ist die Möglichkeit – ich be­tone: die Möglichkeit! –, dass in Zukunft die Ämter der Landesregierungen ihre Pflicht­schullehrerverwaltung, wenn sie das wollen, auch in den Landesschulrat integrieren können. Das ist eine Kann-Bestimmung und ein weiterer Schritt, um in Richtung Bil­dungsdirektionen zu gehen und vor Ort, in den Bundesländern entsprechend gute Be­treuungsstrukturen zu haben.

Es waren im Detail eine ganze Reihe von Arbeiten notwendig. Wir haben sehr intensiv zusammengearbeitet, auch in der Vorbereitung mit den Bundesländern. Ich habe das schon im Nationalrat getan, und nachdem ich weiß, dass er auch diese Sitzung mit­verfolgen wird, möchte ich mich explizit bei Dr. Sonnberger aus Oberösterreich bedan­ken, der dieses Projekt, also ich möchte nicht sagen Tag und Nacht, aber jedenfalls in permanenter Erreichbarkeit, vorangetrieben hat. Ihm gebührt ein großer Dank dafür, dass wir hier ins Ziel kommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

 


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