BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 165

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Schularten unter einem Dach hat und da auch die Möglichkeit hat, das wirklich über­greifend zu machen. Dem werden wir auch zustimmen.

Das Anpassungsgesetz ist ein Anpassungsgesetz.

Wogegen wir aber sind, ist das Schülerbeihilfengesetz, wobei ich schon unterstreichen möchte, dass wir durchaus dafür sind, dass sozial Bedürftige Beihilfen bekommen. Es ist auch positiv, dass die Altersgrenze angehoben worden ist, weil wir auch merken, dass viele Menschen immer später mit ihrer Ausbildung beginnen, und es daher durch­aus Sinn macht, die Altersgrenze entsprechend auf 35 beziehungsweise 40 Jahre an­zuheben.

Der Wermutstropfen für uns ist, dass das Schülerbeihilfengesetz sich nicht mehr an die Leistung koppelt. Wir sind der Auffassung, dass auch beim sozial Bedürftigsten durch­aus gefragt werden kann, ein Minimum an Leistung zu bringen. In den letzten Jahren ist ja der Notendurchschnitt schon angehoben worden, der ist ja von 2 auf 3 ange­hoben worden. Also 3, da kann man sich schon ein paar ganz schlechte Noten auch leisten. Aber dass so gar kein Leistungsanreiz mehr gegeben ist, das halten wir wirk­lich für das falsche Signal, denn auch wenn man sozial bedürftig ist, meinen wir, dass man ein Minimum an Leistung bringen kann  und daher werden wir diesem Punkt nicht zustimmen! (Beifall bei der FPÖ.)

16.52


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Reich. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.52.22

Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert, und damit sollen Einsparungen und eine Verwaltungsvereinfachung bei der Abwicklung der Schülerbeihilfe erzielt werden.

Für das Verfahren zur Abwicklung dieses Gesetzes besteht bereits eine sehr gute IT-Struktur, was in weiterer Folge einen Ausbau des Online-Verfahrens nahelegt. Die Übermittlung von Nachweisen auf elektronischem Weg soll eine Entlastung der Antrag­stellerInnen ermöglichen, aber auch die Abwicklung der Verfahren beschleunigen.

Schülerbeihilfen dienen in schwierigen finanziellen Situationen in Familien zur Unter­stützung bei der Ausbildung der Kinder. Daher ist es uns auch wichtig, dass für die Gewährung sowie die Höhe der Beihilfen der Leistungsnachweis entfällt. Wir haben das im Ausschuss schon diskutiert, Frau Kollegin Mühlwerth. (Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth.)

Die Abschaffung des Notendurchschnitts sowie die Nicht-Schulstufenwiederholung wurden von vielen Interessenorganisationen wie der Caritas, der Arbeiterkammer, El­tern- und Ländervertretern gefordert und stützt sich auch auf eine breite Zustimmung der österreichischen Bevölkerung. (Zwischenruf des Bundesrates Köberl.) Da die Le­bensspanne der beruflichen Tätigkeit immer länger wird, soll auch die Altersgrenze, bis zu der eine schulische Um- und Neuorientierung sowie eine Weiterbildung möglich ist, und zwar auch nach Kindererziehungszeiten, um fünf Jahre angehoben werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zur Änderung des LandeslehrerInnen-Dienst­rechtsgesetzes, das sich mit der Zusammenführung mehrerer kleiner allgemeinbil­dender Pflichtschulen beschäftigt: Es hat sich bereits mit Wirksamkeit des Schuljah-
res 2006/2007 die Zusammenlegung zweier kleiner Schulen bewährt. Nun hat sich die­se Regelung als etwas zu eng erwiesen. Dieser Gesetzentwurf soll es nun ermögli­chen, mehrere Schulstandorte unter eine pädagogische Leitung zu stellen, sodass nicht nur der Lehrer an einer kleinen Landschule gleichzeitig Direktor sein muss, son-


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