dern auch die Möglichkeit von Campusschulen besteht. Für diese Leitung wird in Hinkunft auch die Ernennungsvoraussetzung für eine der gemeinsam geleiteten Schulen genügen.
Zum Dritten geht es um das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz im Bereich des Dienstrechts. Da sind eben einige Anpassungen an die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Dienstrechtsnovelle erfolgt, und noch ausstehend sind Anpassungen im Bereich des Disziplinar- beziehungsweise Leistungsfeststellungsrechts, die vorgenommen werden. Meine Fraktion wird dem gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.55
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.
16.55
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Ich könnte es jetzt ganz kurz machen und sagen, wir werden auch allen drei Gesetzesnovellen zustimmen, aber doch ein paar Stichworte dazu, zum einen zur Schülerbeihilfe:
Ja, es soll zu einer Abschaffung, wie es schön heißt, kommen, keine Leistungsabhängigkeit für die Gewährung der Beihilfen und keine Leistungsabhängigkeit für die Höhe der Beihilfen geben, und eben auch der Wegfall, dass man eine Schulstufe nicht wiederholen darf, soll kommen. Ob dies tatsächlich, wie von meiner Vorrednerin ausgeführt, der Auffassung von einem Großteil der Bevölkerung von Fördern und Fordern entspricht, das ziehe ich persönlich in Zweifel, da doch ein Leistungsansporn immer wieder auch für die Schülerinnen und Schüler gegeben sein sollte.
Alles in allem bietet es aber eine Erleichterung, sodass wir dieser Novelle zustimmen.
Selbstverständlich werden wir auch unterstützen, dass es künftig, nicht nur gerade im ländlichen Bereich, sondern auch bei diesen sogenannten Campusmodellen im urbanen Zentrum, möglich sein wird, dass nicht nur Schulen, sondern auch Schultypen übergreifend eine Leitung bestellt wird. Das bietet, gerade, wenn man es richtig nutzt, für die Schulentwicklung und für die Standortentwicklung neue, sehr positive Möglichkeiten. In diesem Sinne wird unsere Fraktion dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.56
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Unterrichtsministerin Dr. Schmied. – Bitte.
16.57
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich freue mich sehr über die weitestgehend positive Aufnahme dieser Gesetzesvorlagen. Schülerbeihilfen und mehrere Schulstandorte unter eine Leitung zu stellen sind die substantiellen Schritte, die wir damit setzen.
Ich sehe das genauso wie Sie. Gerade, was die Schulstandorte betrifft, ist das nicht nur ein Vorteil für den ländlichen Bereich, sondern auch für den städtischen Bereich, für die Campusschulen. Es wird aber notwendig sein – und auch das ist ein Punkt, den wir im neuen Dienst- und Besoldungsrecht regeln wollen und müssen –, die Tätigkeit des Schulleiters auch finanziell attraktiver zu gestalten. Das muss einfach sein. Wenn wir mehr Verantwortung von den Direktoren und Direktorinnen erwarten, dann braucht es auch eine entsprechende leistungsorientierte Entlohnung.
Ich freue mich sehr, dass es uns mit diesem Tagesordnungspunkt gelingt, doch 61 Regierungsvorlagen im Bildungsbereich zu einem, jetzt, gesetzlichen Abschluss zu brin-
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