BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 167

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gen. Die Arbeit läuft ja dann an den Schulstandorten und in der Umsetzung sehr in­tensiv weiter. Persönlich werde ich mich in den nächsten Wochen noch weiter ganz in­tensiv mit Nummer 62 beschäftigen, dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht für die neu eintretenden Lehrer und Lehrerinnen. Ich hoffe sehr, dass uns da die Lösung auf sozialpartnerschaftlicher Basis gelingt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich jedenfalls bei Ihnen sehr herzlich bedanken für die wie immer wertschätzende, respektvolle und hochstehende Debatte hier bei Ihnen im Bundesrat. Ich darf Ihnen einen schönen Sommer wünschen. Genießen Sie bitte auch das Kunst- und Kulturangebot Österreichs, und aus aktuellem Anlass: Die Zauberflöte auf der Seebühne in Bregenz ist sehenswert!

Einen schönen Sommer! Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

16.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke, Frau Ministerin! Das wünschen wir Ihnen natürlich auch: einen schönen Sommer – und vor allem konstruktive Gespräche mit der Lehrergewerkschaft! (Heiterkeit. Ruf bei der ÖVP: Das war jetzt zynisch!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesen Tagesordnungspunkten nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­li 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­li 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesminis­terium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.01.1534. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wer­den (2360 d.B. und 2513 d.B. sowie 9049/BR d.B. und 9086/BR d.B.)

 


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