BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 168

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zum 34. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um den Bericht.

 


17.01.36

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über das soeben genannte Bundesgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich Frau Bundesmi­nisterin Dr. Fekter begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.02.37

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir, einmal unkonventionell zu beginnen und mich, sehr geehrte Frau Ministerin, bei Ihrer Mitarbeiterschaft vom Finanzministerium zu bedanken. Diese Ausschüsse sind immer sehr interessant, es gibt dort immer interessante Debattenbeiträge, und die Sitzungen dauern auch meistens länger als die anderer Ausschüsse. Ohne jetzt Ihrer Mitarbei­terschaft inhaltlich recht zu geben, aber es sind immer ehrliche, korrekte und in­haltsvolle Auskünfte. (Demonstrativer Beifall und Oh-Rufe bei der ÖVP und bei Bun­desräten der SPÖ.)

Jetzt darf ich mich inhaltlich einklinken und sage im Sinne der österreichischen Ban­kenlandschaft, dass hier einiges nicht in Ordnung und das Bundesministerium bezie­hungsweise die gesamte Bundesregierung sicherlich säumig ist, denn: Die Banken­krise – oder sagen wir so: die Finanzkrise – hat 2007 begonnen, das ist bereits fünf Jahre her, und sagenhafte fünf Jahre hat es gebraucht, bis die Bundesregierung hier endlich ein Gesetz vorgelegt hat, das die Sanierung der Bankenlandschaft und die Li­quidation von notleidenden Banken regelt. Es ist aber nur eine Teilregelung, es ist nur ein Stückwerk, weil die Hauptproblematik, nämlich die Frage, wer für die Schulden, für die Verbindlichkeiten haftet, nicht geregelt wird. Der Steuerzahler müsste entlastet wer­den, das wird er mit diesem Gesetz aber nicht.

Das zeigt sich auch ganz eindrucksvoll darin, dass vor wenigen Tagen bekannt ge­geben worden ist, dass die größte österreichische Bank wieder einmal downgegradet worden ist, nur mehr B-Status hat, mit dem Zusatz „negativer Ausblick“ – das muss man sich einmal zu Gemüte führen! – und mit dem weiteren Zusatz: weil im Notfall ohnedies der österreichische Steuerzahler, also der österreichische Staat die Haftung und die Zahlung dafür übernimmt.

So kann es nicht weitergehen! Wir brauchen komplette Gesetze, wir brauchen Haftun­gen, die den Steuerzahler außen vor lassen, wir brauchen Haftungen für die Gläubiger, wir brauchen Haftungen für die Eigentümer, aber nicht mehr für den Steuerzahler. Das fehlt uns in diesem Gesetz.

Trotzdem muss man sagen, immer auf die Banken hinzuhauen, das ist auch nicht die Lösung des Problems, denn die österreichische Wirtschaft benötigt ein funktionieren­des Kredit-, ein funktionierendes Geschäftsbankensystem, und daran mangelt es. Ich


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