BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 181

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Ich halte das auch für eine Bevormundung der Investoren, die wirklich auf regionaler Ebene, auf Basis eines persönlichen Vertrauensverhältnisses, Geld geben, um eben die Regionalwirtschaft zu stützen, um zum Beispiel Projekte im Bereich alternative Energien und so weiter, wie es ja auch immer wieder geschieht, entsprechend zu un­terstützen. Das sollte viel unbürokratischer und einfacher möglich sein als derzeit. Ich denke, daran sollte im Sinne der Regionalwirtschaft wirklich gearbeitet werden. Vor Ort, wo es eben solche Vertrauensverhältnisse gibt und wo die Menschen die Möglich­keit haben, sich das tatsächlich anzuschauen und entsprechend zu investieren, sollte das möglich sein.

Ich glaube, da ist man übers Ziel hinausgeschossen, nämlich mit der Maßnahme, ent­sprechend einzuschreiten. Andererseits ist man auch unter dem Ziel geblieben: Wie viel waren das? 100 000 €? 150 000 €? Das in diesem Rahmen zu beschränken, ist zu wenig. Den Rahmen sollte man erweitern, die Bürokratie hintanhalten und das Vertrau­en vor Ort entsprechend stärken.

In diese Richtung hat es einen Gesetzesvorschlag der Bürgerinitiative gegeben, und es hat sich uns nicht wirklich erschlossen, warum man dem nicht nähergetreten ist.

Ich denke, gerade für die Regionen ist das ein Weg, den Menschen das Vertrauen zu­rückzugeben. Sie können sich tatsächlich in der Region verankern, dort investieren und damit innovativen Projekten, Start-ups und so weiter ermöglichen, sich zu entwickeln.

Dass Dinge auch schiefgehen werden, ist klar. Das ist aber auch im großen Rahmen so. Auch dort haben viele Menschen viel Geld verloren – mündelsichere Anlagen und so weiter. Da ist auch sehr viel Geld verloren gegangen. Da gilt es auch, Vertrauen zu­rückzugewinnen. Vielleicht ist gerade der lokale, regionale Weg der bessere, um das Vertrauen wieder aufzubauen. Es sollte in unser aller Interesse sein, in diese Richtung auch weiter zu überlegen. (Beifall bei den Grünen.)

17.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster ist Herr Bundesrat Lampel zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.56.04

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Da schon sehr viel über das ganze Paket gesagt wurde, werde ich mich relativ kurz fassen.

Basel III stellt ganz einfach die Reaktion auf die von der weltweiten Finanz- be­ziehungsweise Wirtschaftskrise ab 2007 offengelegten Schwächen der bisherigen Ban­kenregulierung dar. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass das globale Bankensystem un­genügend qualitativ hochwertiges Eigenkapital besaß. Daher wird unter Basel III ver­stärkt auf die reinste Form von Eigenkapital, das sogenannte Kernkapital, fokussiert.

Die heute zu beschließende Regierungsvorlage setzt daher Basel III entsprechend der österreichischen Strukturen im nationalen Recht um. Ziel ist es, in Banken die Qualität und Quantität von Kapital anzuheben und die Liquidität zu verbessern.

In der Regierungsvorlage sind aber auch Maßnahmen zu Gläubigerschutz und Insti­tutsaufsicht enthalten, genauso wie Maßnahmen zur Stärkung der Finanzmarktstabi­lität, wobei die Finanzmarktaufsicht, die Oesterreichische Nationalbank und das Fi­nanzministerium das überwachende Finanzmarktstabilitätsgremium bilden.

Des Weiteren werden die Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates der Bankinstitute erhöht, die Vergütungsregelungen und deren Anreizstrukturen von einem eigenen Ausschuss überwacht und sollten so gestaltet sein, dass sie nicht zu riskan­tem Geschäftsverhalten verleiten.

 


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