BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 192

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und drittens ging es mir darum, dass diejenigen, die einen Vertrag abschließen, auch wissen, wie viel Provision derjenige erhält, der ihnen dieses Produkt anbietet und ihr Berater ist.

Ich glaube, dass wir damit die gesamte Zukunftsvorsorge verbessern konnten und dass wir zumindest auf die derzeitige Situation des Marktes reagieren konnten, indem betreffend die Versicherungen, die einen Großteil dieser Produkte verkaufen, rechtzei­tig vor Auslaufen der ersten Produkte – diese befinden sich jetzt zehn Jahre vor dem Auslaufen – eine Novelle zum Beschluss kam.

Es war bisher möglich, nach der Mindestlaufzeit von zehn Jahren umzusteigen. Wenn man ausgestiegen ist, also das Geld herausgenommen hat, gab es zwar einen be­günstigten Steuersatz, aber eine Steuerpflicht. Jetzt haben wir in diesem Gesetz veran­kert, dass, wenn man auf ein anderes Produkt umsteigt, das wieder „Zukunftsvorsorge“ heißt, keine Steuerpflicht anfällt, weil man ja in der Zukunftsvorsorge bleibt.

Ich möchte hier aber ganz deutlich sagen: Ob sich ein Umstieg lohnt oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Es können auch Altverträge enorm günstig sein, wenn beispiels­weise ein fixer Zinssatz zugesagt wurde. Das sollte man nicht leichtfertig aufgeben und auf ein vermeintlich besseres, neueres Produkt umsteigen. Ich meine, da muss man sich im Einzelfall ganz genau beraten lassen.

Ich habe bei all diesen Verhandlungen immer das Wohl der Sparer im Auge gehabt, die ihr Erspartes für die Zukunft weglegen. Ich muss aber auch auf den Kapitalmarkt in Österreich schauen. Ich darf die Institute, die diese Produkte sehr breit verkauft haben, nicht durch ein zu enges Korsett in Schwierigkeiten bringen. Andererseits soll der Kapi­talmarkt hier auch unterstützt werden, denn das Geld soll ja nicht ins Ausland wandern.

All diese Überlegungen haben zu dieser Novelle geführt, und ich bin sehr zufrieden, dass sie jetzt noch vor dem 1. August beschlossen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

18.37


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und ein weiteres Gesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­li 2013 betreffend eine Finanzstrafgesetz-Novelle 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und ein weiteres Gesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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