BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 193

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­li 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz und wei­tere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Noten­wechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen ab­geändert wurde.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Ar­tikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

18.42.1243. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird (2439 d.B. und 2475 d.B. sowie 9053/BR d.B. und 9095/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir kommen zum 43. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.

 


18.42.36

Berichterstatter Michael Lampel: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den ge­genständlichen Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

 


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