BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 194

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


18.43.19

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsschuldenausschuss, wie er bisher genannt wird, wird jetzt in Fiskalrat umbenannt und mit ein paar Aufgaben mehr versehen, weil eine EU-Verordnung dieses verlangt. Positiv ist ja immerhin, dass man nicht gleich ein neues Gremium geschaffen hat, sondern man es einmal geschafft hat, ein bestehen­des umzubenennen.

Aber mit der weiteren Vorgehensweise bin ich nicht mehr so einverstanden. Ihr werdet wieder sagen, wir suchen das berühmte Haar in der Suppe. Kollege Perhab wird wie­der herausstapfen und sagen, das ist aber nur ein kurzes Haar, das du gefunden hast. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Tatsache ist, dass wir die Besetzung kritisieren.

Was soll dieser Fiskalrat können? – Zum Teil Dinge, die der Staatsschuldenausschuss bis jetzt auch schon gemacht hat. Das Vertrauen in der Bevölkerung stärken: Das war, glaube ich, auch schon Aufgabe des Staatsschuldenausschusses, jetzt ist es eben Auf­gabe des Fiskalrates.

Was sind noch Aufgaben des Fiskalrates? – Empfehlungen zu mittelfristigen Budget­zielen – auch das ist nicht wirklich etwas Neues –, Empfehlungen zum Anpassungs­pfad zu ebendiesen Zielen, darauf zu schauen, dass die Regeln eingehalten werden, sowie die Überwachung der Haushaltspläne.

Das ist ja grundsätzlich auch in Ordnung. Dafür ist ein Staatsschuldenausschuss da, und auch wenn er Fiskalrat heißt, ändert es nichts daran. Allerdings muss man schon sagen: Wir sind, was das Einhalten oder Nichteinhalten von Regeln anbelangt, ein we­nig gebrannte Kinder. Man braucht sich nur anzuschauen, was in der EU passiert ist, nämlich diese No-Bailout-Klausel, man darf keine Staatsschulden von anderen Staaten übernehmen.

Was ist daraus geworden? – Wir haben Haftungen übernommen, wo wir nur hoffen können, dass sie niemals schlagend werden, weil sie unser Budget bei Weitem über­steigen würden und wir das niemals bezahlen könnten. Wir haben uns da ein Fass ohne Boden geschaffen. Auch beim Staatsschuldenausschuss hat es mit der Einhal­tung der eigenen Regeln auch nicht immer so geklappt. Man hätte ja auch da mehr Haushaltsdisziplin gebraucht, was die Vorsitzenden ja durchaus gefordert haben, aber es ist halt nicht gemacht worden.

Schauen wir uns jetzt an, wer in den Fiskalrat entsandt wird. Sechs Mitglieder darf die Bundesregierung benennen. Bei der derzeitigen Konstellation der Bundesregierung kann man sich an zwei Fingern ausrechnen, dass es drei Rote und drei Schwarze sein werden.

Dann dürfen die Bundeswirtschaftskammer und die Bundesarbeiterkammer je drei Mit­glieder entsenden. Das sind wieder drei Schwarze und drei Rote. Dann gibt es noch die Vorsitzenden des Städtebundes, des Gemeindebundes und der Landeshauptleute­konferenz, die allerdings kein Stimmrecht haben. Auch die sind parteipolitisch zuorden­bar, möchte ich anmerken. Das heißt also, hier ist eine richtig hübsch rot-schwarze Koalition, die sich so quasi selber kontrolliert. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.)

 


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