BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 219

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Ich möchte diese Toleranz, die ich vorhin angesprochen habe, nämlich gegenüber al­len anderen Lebensformen, gegenüber allen Religionen, auch für mich hier am Red­nerpult in Anspruch nehmen, und ich möchte sagen dürfen, was ich möchte, ohne dass das dann automatisch als Intoleranz hingestellt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit dieser Toleranz – super, toll, dass wir sie in Österreich haben, dass es keine Be­strafungen mehr gibt, wie sie in anderen Ländern erfolgen –, mit dieser Toleranz sind wir mittlerweile in einen Mainstream gekommen, und mit diesem Mainstream riskieren wir eine Sogwirkung. Das hastige Überschreiten von Schwellen ist die Folge davon.

Meine Frage geht dahin: Warum wollen wir mit Gewalt Ungleiches gleichsetzen? Ist das tatsächlich notwendig? Ich frage ganz bewusst, ob am Ende dieser Diskussion die absolute Gleichsetzung mit der Ehe stehen muss. Wenn jemand, so wie ich das hier vom Rednerpult aus tue, die Ehe als etwas Besonderes anschaut, ist es dann intole­rant, wenn ich das infrage stelle?

Das Besondere bei der Ehe – wenn Sie jetzt wissen möchten, was für mich das Beson­dere ist –, möchte ich Ihnen sagen, ist, dass es Faktum ist, dass ein Bund zwischen Mann und Frau die Kinderproduktion – böse ausgedrückt –, sprich neues Leben her­vorruft und somit das Fortbestehen unserer Gesellschaft sicherstellt. (Bundesrat Schreuder: Dürfen 90-Jährige heiraten?)

Die Tendenz zeigt, dass die Familie nach wie vor das förderlichste Umfeld für das Kind ist. Selbstverständlich können alleinerziehende Frauen glückliche Kinder erziehen, selbstverständlich können Kinder auch bei gleichgeschlechtlichen Beziehungsperso­nen glücklich und zufrieden sein, und selbstverständlich kann es auch Kinder geben, die unglücklich sind, wenn sie in einer zerrütteten Ehe leben. Das sind Tatbestände, das sind Lebenssituationen, die es gibt, aber diese Lebenstatsachen dürfen nicht das Ideal, das ich habe, konterkarieren. Ich möchte nicht, dass Ungleiches gleichgemacht wird, und ich möchte auch sagen dürfen, dass ich das nicht will. Ein Kind hat immer ei­nen Vater und eine Mutter, und alle staatlichen Entscheidungen müssen vom Kin­deswohl her gesehen werden. Die Ansprüche der Erwachsenen kommen erst weit da­nach.

Mit dieser Gesetzesänderung überschreiten wir die erste Schwelle beim Adoptions­recht, und es werden noch weitere Schritte folgen. Bevor wir uns in diesen Sog ziehen lassen, sollte es noch einmal möglich sein, gut darüber nachzudenken und sich zu be­raten, denn dass bereits weitere Novellierungen in der Pipeline stehen, haben Sie uns, Herr Schreuder, heute ja schon angedeutet. Deshalb werden wir ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.09


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mag. Jachs. – Bitte.

 


20.10.27

Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Rede könn­te man meinen, der Untergang des Abendlandes stehe kurz bevor. Ich möchte Entwar­nung geben: Dem ist nicht so! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Gesetzes­änderung geht zurück auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschen­rechte. Das möchte ich vorweg festhalten, wir folgen heute einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Hohes Haus! Die Frage, wem soll man ein Kind anvertrauen, wem darf man ein Kind überantworten, diese Frage ist so alt wie die Menschheit. Mit dieser Frage haben sich schon Generationen lange vor uns beschäftigt. Das findet sich auch in der Literatur.


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