BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 232

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Berichterstatter Stefan Schennach: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 ge­ändert werden – Urheberrechts-Novelle 2013.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hafenecker. – Bitte.

 


20.59.28

Bundesrat Christian Hafenecker (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nur einige Worte zur Urheberrechts-Novel­le. Es hätte wirklich die Möglichkeit gegeben, im Rahmen dieser Novelle einige Dinge zugunsten der Künstler zu ändern. Eine Herausforderung wäre es zum Beispiel gewe­sen, tatsächlich mit den millionenfachen Urheberrechtsgesetzbrüchen umzugehen, die im Bereich des Internet passieren. Das Internet ist ja heute generell ein dominierendes Thema. Leider ist in diese Richtung nichts geschehen.

Lediglich ableiten lässt sich aus dieser Novelle ganz grob gesagt eine Verlängerung des Urheberrechts bei Tonträgern von 50 Jahre auf 70 Jahre. Und da muss man wie­derum die Frage stellen: Wem nützt es? Cui bono?, wie man so schön sagt. Es nützt wieder einmal den großen Unterhaltungsindustrien aus den Vereinigten Staaten.

Erlauben Sie mir abschließend noch ein Wort: Jetzt habe ich schon die dritte nicht-freundliche USA-Wortmeldung gemacht, und ich hoffe wirklich, dass es mir auch heuer wieder erlaubt sein wird, meine Familienangehörigen in den Vereinigten Staaten zu be­grüßen, und dass ich trotz meiner Redebeiträge heute nicht auf eine Watchlist oder sonst wohin gelange. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Mayer: Da bist du schon oben!)

21.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


21.00.48

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mir hat sich die Notwendigkeit einer Debatte zu dem vorliegenden Punkt nicht wirklich er­schlossen, das gestehe ich offen zu. Wir haben hier eine Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen, nämlich eine Schutzdauererhöhung. Über die kann man immer dis­kutieren, ob 50 oder 70 Jahre, aber das ist jetzt nicht etwas, was mich vor lauter Knis­tern und Spannung hinter dem Ofen hervorholt.

Ungeachtet dessen ist natürlich eine Urheberrechtsgesetz-Novelle, also der Schutz geistigen, kreativen, künstlerischen Eigentums, immer eine Debatte wert. Die werden wir allerdings nicht auf Basis einer Unfreundlichkeit gegenüber den USA oder sonst je­mandem hier führen können, wir werden sie führen müssen, weil, wie wir heute auch gehört haben, das Internet ja ein realer öffentlicher Platz ist, und dort passiert das meiste.

 


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