BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 243

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im aktuellen Regierungsprogramm, als auch vom Österreichischen und Deutschen Wis­senschaftsrat.

Mit der nun vorliegenden Novelle des Universitätsgesetzes werden Rahmenbedingun­gen für eine zukünftige Vereinigung von zwei oder mehreren Universitäten geschaffen und das Errichten von medizinischen Fakultäten ermöglicht. Damit steht auch der rechtliche Rahmen für eine etwaige Vereinigung der beiden Universitäten in Innsbruck, die auch von der Tiroler Landesregierung gewünscht wird, da man gesehen hat, dass die Trennung nicht so effizient und zielführend ist, wie man es vor Jahren geglaubt hat.

Konkret heißt es, der Gesetzgeber kann Universitäten errichten und auflassen oder vereinigen. Weiters können künftig Universitäten die Initiative zu einem Vereinigungs­prozess starten. Somit wird auch die Autonomie der Universität gestärkt und weiter ausgebaut. Zweitens regelt der Gesetzentwurf in weiterer Folge mehrere Aspekte, die von Universitäten bei einer Initiative zu einer Vereinigung geregelt werden müssen, wie zum Beispiel der Zeitpunkt der Vereinigung, der Ablauf sowie auch die Übergangsfris­ten für Organe und Gremien. Drittens wird die Rechtsfolge geregelt, wie Mietrecht, Personal- und Studienrecht. Viertens: Das Errichten von medizinischen Fakultäten wird ermöglicht. Außerdem wird die Grundlage für das Einsetzen von qualifiziertem Landes­personal, sprich Ärzten, für die Besorgung der Aufgaben von Lehre und Forschung für die medizinischen Universitäten geschaffen.

Österreich folgt einem internationalen Trend. Da hat die Frau Bundesrätin absolut recht. Man sieht, dass Synergieeffekte damit genutzt werden können, Forschungsinfra­strukturen gebündelt und Standorte gestärkt werden. Man sieht es in Deutschland, in Frankreich und Dänemark, wo diese Vereinigungen schon erfolgreich durchgeführt wurden. Der Mehrwert für die Vereinigungen sind eine engere Kooperation der Wissen­schaften, eine erhöhte und internationale Sichtbarkeit und eine zu erwartende Verbes­serung beim Uni-Ranking sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Stärken wir mit der Zustimmung zu dieser Novelle den Wissenschaftsstandort Österreich! – Ich be­danke mich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


21.44.54

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! In einem Punkt möch­te ich der geschätzten Kollegin Reiter recht geben: Es gibt tatsächlich viele Baustellen in der Hochschulpolitik, aber zehn verlorene Jahre Ministerin Gehrer macht man nicht so leicht wett. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)  Das ist so. Ja, haltet das aus, kommt! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber es ist ein sachlicher Befund, meine Her­ren, die so laut sind, deshalb muss man das  (Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Einen Punkt muss man allerdings zurechtrücken: In Linz gibt es nichts, ist hier gefallen. Also, da vertraue ich dem Volksmund, der sagt: In Linz beginnt’s! Und deshalb sollte man einen Universitätsstandort Linz jetzt hier nicht kleinreden. Auch die Linzer Univer­sität ist eine sehr lebendige Universität.

Was passiert hier überhaupt mit diesem Gesetz?  Es geht um Synergien. Es geht um Kooperationen. Es geht darum, Fusionen zu ermöglichen. Das ist international üblich. Die Welt der Universitäten, der Hochschulen ist in Bewegung. Meine Studenten studie­ren ein Semester in Hawaii, in Neuseeland, in Kanada und was weiß ich wo. Plötzlich


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