BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 244

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hat man Studenten hier, die sind aus Schweden, die sind aus Serbien, aus Russland. Das ist spannend. Aber auch die Universitäten kooperieren überall. Und es kann auch innerösterreichisch solche Kooperationen geben, im Sinne der Qualitätssicherung, im Sinne der Angebotserweiterung und auch im Sinne der Einsparung von Verwaltung.

Natürlich, da gibt es einen Anlassfall: die Schaffung einer medizinischen Fakultät in Linz und die Zusammenlegung in Innsbruck. Das Wichtige aus unserer Sicht ist, dass die Oberhoheit über die Entscheidung, wo dieser Universitätsstandort ist, wie viele Uni­versitätsstandorte wir in Österreich haben, wo es Zusammenlegungen gibt, immer noch die Politik hat. Und es kann aber, und dieses Gesetz ermöglicht es, Initiativen ge­ben, die von den Universitäten ausgehen. Aber die letzte Entscheidung ist bei der Poli­tik, und das ist durch dieses Gesetz garantiert.

Tatsache ist, wir haben im Bereich der Ärzte und Ärztinnen einen Mangel, insbesonde­re aus Sicht des Bundesrates natürlich im ländlichen Raum, vor allem einen extremen Fachärzte- und Fachärztinnenmangel.

Wir haben 1 500 Studienplätze derzeit im Bereich der Medizin. Durch eine solche Uni­versität kämen 300 weitere dazu. Wenn wir schauen, dass unter den 1 500 derzeit Stu­dierenden 20 Prozent aus EU-Mitgliedstaaten sind, weitere 5 Prozent aus Drittstaaten sind, bedeutet das ein Viertel. Ein Viertel ist auch möglicherweise danach in Bewe­gung. Ein Österreicher, eine Österreicherin studieren, was weiß ich, in Bologna, in Warwick, in London, in Brüssel, und so studieren auch andere hier bei uns, und viele gehen zurück. Und deshalb müssen wir natürlich, um unseren Bedarf sicherzustellen, schauen, dass wir auch entsprechend genügend Ausbildungsplätze haben.

Wichtig war  und ich habe damals im „Ö1-Mittagsjournal“ den Herrn Minister gehört, wo er gesagt hat, ihm ist es wichtig , dass es ein Votum der Hochschulkonferenz zu einer medizinischen Universität in Linz gibt. Das liegt mittlerweile vor, auch wenn die Sitzung etwas überlang gedauert hat. Und es ist ein deutliches Votum – in einer langen Sitzung ein deutliches Votum. So falsch kann das Gesetz gar nicht sein, wenn ihm alle Hochschulrektoren zustimmen. Allerdings ist es auch mit Forderungen verbunden – blöd wären sie. Und dann müssen wir uns in der Politik damit auseinandersetzen, und die Bundesregierung muss sich damit auseinandersetzen, nämlich mit der Forderung nach zusätzlichen Mitteln für Hochschulen und die Grundlagenforschung, die nämlich jenseits der Inflationsabdeckung liegen. Das wird eine sehr spannende Diskussion in der nächsten Legislaturperiode.

Insgesamt ist das jetzt auch noch von arbeitnehmerrechtlicher Seite her interessant. In diesem Gesetz gibt es Sonderbestimmungen für den klinischen Bereich, zum Beispiel Übergangsbestimmungen für Bedienstete des Rechtsträgers Krankenanstalt und Uni­versitätsangehörige. Wenn zum Beispiel 30 Prozent der Normalarbeitszeit mit Aufga­ben der universitären Lehre und Forschung betraut wurden, gehören sie dann nicht mehr zur Krankenanstalt, sondern sind Universitätsbedienstete. Das ist alles eine sehr vorsichtige und vorausschauende Herangehensweise, sodass wir diesem Gesetz ger­ne zustimmen.  Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


21.50.59

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätztes Präsidium! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich deshalb zu Wort, weil ich glaube, dass wir hier im Hause auf bestimmte Werthaltungen und Ver­haltensweisen Wert legen sollen.

 


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