BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 70

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

11.16.00

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher hier im Saal und zu Hause!

Zuerst möchte ich mich beim Umweltbundesamt recht herzlich für den sehr detaillierten und aufschlussreichen Bericht bedanken. Wir von der grünen Fraktion werden den Be­richt natürlich sehr wohlwollend zur Kenntnis nehmen, wiewohl wir natürlich mit einigen Inhalten nicht zufrieden sind.

Mein Kollege, Herr Taucher, hat ohnehin gerade sehr viel von dem, was auch wir von der grünen Fraktion bemängeln werden, vorweggenommen. Der Bericht enthält sehr viele Handlungsempfehlungen, die eine sehr wichtige Grundlage für die kommende Regierung sind, auf denen aufgebaut werden kann und die in den nächsten fünf Jahren angegangen werden können. In 18 Kapiteln behandelt der Bericht alle Bereiche der Umweltpolitik. Ich möchte eine paar wichtige Punkte hervorheben.

Zum Bereich Wasser – das ist bereits zwei Mal angesprochen worden –: Es haben zwei Drittel der Flüsse einen guten ökologischen Zustand verfehlt. Da gibt es einer­seits – was natürlich sehr positiv ist – Förderungen zur Verbesserung der Gewässer­ökologie, auf der anderen Seite wird aber gerade im Bereich der Kleinwasserkraft ei­nem Wildwuchs zugesehen, der den Verbesserungspotenzialen sehr oft entgegenwirkt.

Der Kriterienkatalog des Landwirtschaftsministeriums ist unverbindlich und ist vor allem für Ausnahmefälle gedacht, also wenn ein Vorhaben gegen das Verschlechterungsver­bot verstoßen würde, kann man den Kriterienkatalog hinzuziehen. Die sehr oft gefor­derten österreichweiten strategischen Planungen, wo die österreichischen Flüsse aus energiepolitischen, wirtschaftlichen und natürlich auch ökologischen Gesichtspunkten bewertet werden und für die genügend Unterlagen und Untersuchungen vorliegen, sind nie erstellt worden, sodass an einer Stelle viel Geld für Verbesserungen ausgegeben, an anderen Flussstrecken aber weiterhin munter verbaut, gestaut und ausgeleitet wird.

Genau so eine strategische Planung, Herr Minister, würde zum Beispiel auch ver­hindern, dass es zu Wahnsinnsprojekten wie der Schwarzen Sulm in der Steiermark kommt, die dann zu EU-Vertragsverletzungsverfahren führen.

Das Luft-, Lärm- und Verkehrskapitel kann ich ganz kurz zusammenfassen: Wir brau­chen mehr öffentlichen Verkehr für die ÖsterreicherInnen und für den Güterverkehr, wir brauchen Umweltzonen, und wir brauchen eine wirksame Parkraumbewirtschaftung, dann passiert nämlich nicht mehr, was im jetzigen Bericht drinnen steht: Die Stick­stoffoxidemissionen sind um wahnwitzige 40 Prozent überschritten. Wir sind die Vorletzten im EU-Vergleich bei den Stickstoffoxidemissionen. Das beschlossene Maß­nahmenprogramm, das dem entgegenwirken soll, reicht laut UBA nicht aus, um die Emissionsgrenzwerte einzuhalten.

Ozonwerte sind regelmäßig überschritten, die Werte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sind regelmäßig überschritten, und dafür ist maßgeblich der Verkehrssektor verant­wortlich. Vier von zehn ÖsterreicherInnen fühlen sich in ihren eigenen vier Wänden durch Lärm belästigt.

Dazu passt jetzt das Klimakapitel natürlich ganz hervorragend, das katastrophal aus­schaut, wie wir ja wissen. Österreich ist EU-Schlusslicht bei der Reduktion von Treib­hausgasemissionen. Statt zu reduzieren, ist der Treibhausgasausstoß sogar angestie­gen. Und der einzige Grund, dass es kein Vertragsverletzungsverfahren gibt, ist, dass wir Verschmutzungsrechte einkaufen können. Wir haben es schon gehört: Wir haben 500 Millionen € Strafzahlungen an die EU leisten müssen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Keine Strafzahlungen!) – Kompensationszahlungen für nicht erreich­te Klimaziele.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite