BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 137

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zur Frage 26 – und damit auch zum Schluss dieser Anfrage –:

Es ist der österreichischen Steuerpolitik ein großes Anliegen, dass ein ausgewogenes und verursachungsgerechtes, unserer Gesellschaft gerecht werdendes Steuersystem mit entsprechenden Förderungsmaßnahmen gewährleistet wird.

Steuergerechtigkeit spiegelt sich einerseits in der Steuerstruktur wider, andererseits eben auch in einer ausgeglichenen Besteuerung von Haushalten und Unternehmen, in der Rückführung von Transfers in Maßnahmen, die die Abgabenquote zum Beispiel senken, die Verbreiterung von Bemessungsgrundlagen schaffen, und anderen Fragen, die von Tax Compliance-Maßnahmen und dergleichen umfasst sind.

Allerdings zeigt sich – und das sei auch in Beantwortung dieser Frage gesagt – im gesamten Themenbereich Profit Shifting, Steuervermeidung und dergleichen eine in­ternationale Diskussion, die in Österreich geführt wird, die in den Medien geführt wird, die zum Glück auch im Weltwährungsfonds und in der OECD geführt wird, die aufzeigt, dass es zukünftig generell eine Adaptierung des Steuersystems in unserem Land, aber auch eine gemeinsame Adaptierung der internationalen Steuersysteme – Doppelbe­steuerungsabkommen und anderer Abkommen – braucht.

Bei Profit Shifting – so der internationale Fachausdruck für diese Diskussion – geht es um Betriebsanlagen, Fremdkapitalzinsen, Lizenzgebühren und sonstige Dinge, die natürlich auch dazu führen, dass man sehr oft die vorhin schon in der Beantwortung beschriebene Abwägung zwischen gut und nicht gut durchaus auch in den letzten Jahren und Jahrzehnten verschoben hat. Daher braucht meiner Meinung nach das Steuersystem, unter Beachtung all des vorhin Gesagten, auch in Zukunft eine Adap­tierung, um auf diese Machenschaften reagieren zu können.

Das wäre in aller Kürze der Versuch, Ihre Fragen ausführlich in Ihrem Sinne zu beant­worten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

15.47


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Re­dezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten beschränkt ist; gegendert gilt das natürlich auch für die Bundesrätinnen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.47.37

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Noch-Staatssekretär, danke auch von meiner Seite fürs Kommen, aber eines kann ich Ihnen schon sagen: Die Beantwortung dieser 26 Fragen (Bundesrat Schennach: War souverän! – demonstrativer Beifall bei der SPÖ) war ungefähr so wie bei einem Verein, bei dem der Kassier nicht will, dass die Mitglieder genau wissen, wie viel Geld in der Kassa ist (Staatssekretär Mag. Schieder: Wo haben Sie diese Erfah­rungen her? Ich war noch nie in so einem Verein!): Ich leiere das schnell runter, be­antworte so gut wie gar nichts, und am Ende weiß keiner irgendetwas. – Das hat mich sehr daran erinnert. Ich kenne solche Praktiken, und das war durchaus ähnlich. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

In Wirklichkeit haben wir von Ihnen eigentlich überhaupt keine Antworten bekommen. Ich stelle fest: Das Finanzministerium weiß nichts, kann daher offensichtlich auch nichts und ist für nichts zuständig. Das im Lichte der Debatte um das Budgetloch – auf?, zu?, wie groß?, wie klein? – betrachtet, wundert mich überhaupt nichts mehr.

Das bringt einen schon zum Nachdenken, nicht nur, wenn man Politikerin ist, sondern auch als einfache Staatsbürgerin denkt man sich seinen Teil. Sie wissen nichts, Sie haben keine Ahnung von irgendwas – wieso sollen Sie dann ausgerechnet wissen, wie


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite