BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 90

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menden und extrem ambitionierten, flammenden Plädoyers für dieses neue Gesetz.  Vie­len herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

13.14


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht mehr vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter, Kollegin und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begrün­dung Einspruch zu erheben.

Es ist hierzu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf BundesrätInnen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Äußerungen.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Junker geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. Die Sitzung wird um 13.18 Uhr unterbrochen und um 13.21 Uhr wieder aufgenommen.)

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates vom 17. Dezember 2013 betreffend die Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogi­scher Dienst mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, bei 55 abge­gebenen Stimmen 14 „Ja“-Stimmen, 41 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag auf Erhebung eines Einspruches ist somit abgelehnt.

 


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