BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 92

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deslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsge­setz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrens­gesetz 1984, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsför­derungsgesetz 2004, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungs­hilfengesetz, das Poststrukturgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Ge­richtsorganisationsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2013) (41/A und 8 d.B. sowie 9129/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (40/A und 9 d.B. sowie 9130/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um die Berichte.

 


13.22.17

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föde­ralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 erstatten, be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­haltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsan­waltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienst­rechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfah­rensgesetz 1984, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsför­derungsgesetz 2004, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshil­fengesetz, das Poststrukturgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Gerichts­organisationsgesetz geändert werden. Das ist die Dienstrechts-Novelle 2013.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss stellt nach Beratung am 18. Dezember 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Weiters kommen wir zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öf­fentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss stellt nach Beratung am 18. Dezember 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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