BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 93

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


13.24.55

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick erscheint diese Dienstrechts-Novelle durchaus nicht so schlimm, wie wir es aus der Vergangenheit ken­nen, wo ja Dienstrechts-Novellen meistens ein Mittelding zwischen dienstlicher Benach­teiligung der Bediensteten einerseits und pensionsrechtlichen Grauslichkeiten auf der anderen Seite enthalten haben. Das ist diesmal erfreulicherweise etwas anders.

Im Wesentlichen enthält diese Dienstrechtsreform die Angleichung der aus der Privat­wirtschaft bereits seit längerer Zeit bekannten Pflegekarenz an die Bestimmungen des Dienstrechtes im öffentlichen Dienst. Es gibt darüber hinaus einige redaktionelle An­passungen aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, rechtliche Adaptierungen aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben und Bestimmungen beziehungsweise Erkenntnisse und einige inhaltlich durchaus positive Ergänzungen.

Was auffällt – und das habe ich bei dieser Dienstrechts-Novelle schon eingangs er­wähnt –, ist, es gibt keinerlei pensionsrechtliche Änderungen, die den nachteiligen Ef­fekt dieser Dienstrechts-Novelle wesentlich beeinträchtigen könnten. Ich gehe davon aus, dass diese wohl in einigen Monaten in einer neuerlichen Dienstrechts-Novelle nach­gereicht werden.

Wie es halt so üblich ist: Wo viel Licht, da ist auch viel Schatten. Daher ist es vielleicht auch interessant, die Schattenseiten dieser Dienstrechts-Novelle ein bisschen zu be­trachten, nämlich vor allem darauf bezogen, was nicht enthalten ist. Es gibt ja einige Punkte in Bezug auf dienstrechtliche Problemstellungen, die seit Jahren insbesondere von meiner Fraktion, aber auch von der Personalvertretung und den Gewerkschaften gefordert werden.

Da wäre einmal eine Novellierung, eine Adaptierung des § 109 Abs. 2 BDG. Da geht es um die schriftliche Ermahnung beziehungsweise Belehrung des Dienstvorgesetzten. Es steht zwar im Gesetz, dass das nicht als disziplinäres Mittel angewendet werden darf, es wird aber in der Praxis sehr wohl so gehandhabt, da diese Mahnungen, diese Belehrungen immer wieder im Handakt zu finden sind. Es gibt zwar die Verpflichtung, diese zu entfernen, darauf wird aber immer geflissentlich vergessen. Wir fordern seit Langem, dass zum einen klargestellt wird, dass der betroffene Beamte über die Ent­fernung dieser Belehrungen und Ermahnungen nachweislich verständigt werden muss, damit er auch weiß, dass dieser Fall für ihn erledigt ist. Zum anderen soll aus dem Ge­setzestext auch klar hervorgehen, dass es diese disziplinär angewendeten Maß­nahmen in Verbindung mit diesen schriftlichen Ermahnungen und Belehrungen kei­nesfalls geben darf. Das ist derzeit etwas schwammig formuliert, jedenfalls nicht so klar, dass es dezidiert ausgeschlossen werden soll.

Die zweite Sache, die uns seit Jahren in den dienstrechtlichen Novellierungen abgeht, ist die ungelöste Frage der Anrechnung der Dienstzeiten von Zeitsoldaten. Diese ist derzeit mit 30 Monaten gedeckelt, das heißt, Zeiten, die ein Zeitsoldat darüber hinaus für den öffentlichen Einsatz, für sein Heimatland, für die Republik Österreich geleistet hat, werden pensionsrechtlich nicht anerkannt. Das ist, denke ich, eine Ungleichbe­handlung, das ist eine Ungerechtigkeit jenen jungen Männern und Frauen gegenüber, die sich freiwillig und aus eigenen Stücken bereit erklären, dem Land zu dienen, und dafür nicht die pensionsrechtlich volle Anerkennung bekommen, die ihnen eigentlich zustehen würde.

 


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