BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 99

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jetzt ein Gesetz geschaffen wird, das dann in Kraft treten soll, das alles beinhaltet oder das positiv von Ihnen eingeschätzt wird, auch wenn es nicht alles beinhaltet, wäre für mich der logische Schluss daraus, dass ich diesem Gesetz zustimme, aber darauf dränge, dass die anderen Dinge, die ich auch für wichtig halte, weiter in Diskussion bleiben und vielleicht auch einmal ihren gesetzlichen Niederschlag finden. Wir haben da aber offenbar einen anderen Zugang. Auch Ihr Sitznachbar, der liebe Herr Bundes­rat und Landeshauptmann außer Dienst Gerhard Dörfler, hat einen anderen Zugang, wenn ich das anmerken darf.

Ich habe Ihrer Rede einen zweiten interessanten Aspekt entnommen. Wenn ich mich nicht ganz irre, sehen Sie die Tatsache, dass organisatorische Standorte der Verwal­tung oder auch der Gerichtsbarkeit verändert werden, noch nicht als Hauptproblem. Damals, als Ihre Partei an der Bundesregierung beteiligt war, hat man auch Gerichts­standorte zusammengelegt, verlegt und so weiter. Das dürfte also noch nicht das Pro­blem sein.

Jetzt gibt es einen Gerichtsstandort, den es ab 1. Jänner 2014 nicht mehr geben wird. Es gibt dort eine Vorsteherin, der bei mehreren Ausschreibungen angeboten wurde teilzunehmen. Das ist jedoch nicht erfolgt, und jetzt gibt es auf parlamentarischer Ebe­ne einen Abänderungsantrag – Sie haben übrigens Regierung gesagt, es ist im Parla­ment erfolgt –, um eine, sagen wir, kuriose Situation zu vermeiden. Dieser Abände­rungsantrag basiert auf einer Bestimmung der Bundesverfassung, die geradezu die Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit von Richtern und Richterinnen mit beinhaltet. Aber dass nicht die absurde Situation entsteht, wenn ein Gerichtsstandort aufgelassen wird, dass dort eine Person Richterin ist, obwohl es kein Gericht mehr gibt, genau für diesen Fall ist dieser Abänderungsantrag entwickelt und dann letztendlich auch im Na­tionalrat beschlossen worden.

Eine letzte Anmerkung noch zur gestrigen Demo. Ich habe es schon mehrfach öffent­lich gesagt, ich sage es auch hier: Das Demonstrationsrecht ist eines der ganz, ganz wichtigen Rechte in einer Demokratie, und es war richtig und gut so, dass die Gewerk­schaft von diesem Recht Gebrauch gemacht hat. Ich möchte aber trotzdem hinzufü­gen, dass wir – der Bundeskanzler, der Vizekanzler, die Frau Bundesministerin Hei­nisch-Hosek und ich mit Vertretern der Gewerkschaft – am Nachmittag und in der Nacht von Sonntag auf Montag in Summe neun Stunden lang Gespräche geführt ha­ben, verhandelt haben, uns dazwischen sehr weit angenähert haben. Dann ist es halt wieder etwas auseinandergegangen. Und ich habe ja auch Verständnis, wenn schon eingeladen worden ist, wenn schon Busse organisiert sind, wenn alles vorbereitet ist, dass es dann eben die Demonstration gibt.

Was ich versprechen kann – und ich glaube, dass ich das in den letzten fünf Jahren immer wieder bewiesen habe –, ist, dass ich, beginnend nach Weihnachten, versuchen werde, das Gespräch mit den Vertretern der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes zu führen – mit einem Ziel, nämlich dass wir womöglich im Jänner schon zu einem Ergebnis kommen. Mein Vorredner hat Jänner oder Februar gesagt, mein Ziel wäre Jänner. In der Nationalratssitzung wurde auch ein entsprechender Antrag eingebracht, also eine sogenannte Trägerrakete eingebracht, damit man dort aufsetzen kann und schon im Jänner ein Beschluss zur Anpassung der Gehälter möglich wäre. An mir wird es also nicht liegen. Ich werde alles dafür tun, dass wir zu einem konsensualen Ergeb­nis kommen, und das möglichst rasch.

Abschließend, da es wohl meine letzte Rede im heurigen Jahr im Bundesrat ist, möch­te ich sie nützen, um Ihnen alles Gute zu den bevorstehenden Feiertagen zu wün­schen. Nützen Sie die Zeit, um sich mit Ihren Angehörigen zu erholen! Alles Gute auch im Neuen Jahr! – Vielen herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

13.57

 


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