BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 100

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Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


13.57.47

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte noch zur Anmer­kung, die Sie bezüglich Gerichtszusammenlegung Enns gemacht haben, Stellung neh­men. Die Verfassung sagt – ich möchte das deswegen betonen, damit die Leute das verstehen, die vor den Bildschirmen sitzen –, die Grenzen der politischen Bezirke, der Gerichtsbezirke, der autonomen Bezirke und der Ortsgemeinden dürfen sich nicht schneiden. Und genau das ist hier aber der Fall. Es geht ja in Wirklichkeit nicht darum, dass man eine Planstelle sozusagen wegversetzen will, was auch immer. Das tatsäch­liche Problem ist: Man legt Gerichte zusammen. Darüber kann man diskutieren. Und ich bin einer jener, der solche Dinge nicht durchwegs negativ beurteilt, sondern das, wenn es Sinn macht, durchaus auch unterstützen kann. Dazu bräuchte es jedoch diese Verfassungsänderung, und die machen wir nicht.

Es wird zusammengelegt; mit 1. Juni 2014 wird es das Bezirksgericht Enns nicht mehr geben. Das heißt, aus dreien wird eines gemacht. Wenn der Verfassungsgerichtshof, der das jetzt prüft, sagt, dass das nicht geht, weil es der Verfassung widerspricht, dann wird dieses eine Gericht wieder auf drei aufgeteilt. Und das ist ja der wirkliche Wahn­sinn, der dahinter steht: der finanzielle Aufwand, der organisatorische Aufwand und vor allem auch die Leute, die Menschen, die sich dann nicht mehr auskennen, ob sie jetzt ein Gericht haben oder keines. Das ist die Problematik.

Es geht nicht um die Planstelle, die sozusagen versetzt werden soll, sondern es geht darum, dass man einfach ein Gesetz macht, das der Verfassung widerspricht, und zwar dahin gehend, dass sich die politischen Grenzen des Bezirks mit denen der Ge­richtsbezirke schneiden. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Dr. Ostermayer: Der Verfassungsdienst sagt etwas anderes!)

13.59


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. De­zember 2013 betreffend Dienstrechts-Novelle 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Sicherheitspolitik in der XXV. Gesetzgebungsperiode vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Äußerung.

 


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