BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 93

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Präsident Michael Lampel: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Pfister. Ich erteile es ihm.

 


18.16.59

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner darf ich auf den Herrn Krusche replizieren, der die Lehrlingsausbildung als Beispiel gebracht hat. Als ein Beschäftigter, der sich mit Lehr­lingen tagtäglich beschäftigt, muss ich dir, lieber Kollege, schon auch sagen, dass die Unternehmen nicht nur einfach Wert auf Noten legen, sondern dass es ein sehr, sehr individualisiertes Auswahlverfahren in vielen Unternehmen in Österreich gibt. Es wird sehr wohl Wert auf die Individualität gelegt, und nicht immer ist die Note ausschlag­gebend, ob der Kollege oder die Kollegin dann ein Lehrverhältnis in einem Unter­nehmen beginnt. Es gibt sehr viele Kriterien und auch persönlichen Gespräche. Man muss sich ja auch mit dem Jugendlichen auseinandersetzen, damit sehr klar heraus­kommt, ob er die Interessen hat, ob er mit diesem Bereich vertraut ist, ob er sich das auch vorstellen kann und ob es auch Möglichkeiten gibt.

Ich glaube schon, dass es sehr gut wäre, wenn Sie sich mit diesen Dingen auch auseinandersetzen würden und sich das sehr genau anschauen würden, wie das funktioniert, und da nicht irgendwelche Legendenbildungen bringen würden. (Bun­desrat Krusche: Das sind keine Legenden!)

Beim Thema Datenschutz – und das ist eigentlich der Hauptgrund, warum ich mich zu Wort gemeldet habe – geht es um die Verantwortlichkeiten dazu. Die Frau Bun­desministerin hat es schon ausgeführt, die Rechtsgrundlagen für den Datenschutz sind in diesem Fall im Bundesinstitut für Bildungsforschung gegeben. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass das Bundesministerium sofort die Generaldirektion – so wie es die Frau Ministerin ausgeführt hat – in Kenntnis gesetzt und alle Schritte in die Wege geleitet hat. Also von Versäumnissen kann hier nicht die Rede sein.

Genauso geht es natürlich weiter auch für die Generaldirektion für Sicherheit, die sich sehr wohl auch damit auseinandersetzt. Vorverurteilungen sind nicht das, was wir hier im Bundesrat von den Kolleginnen und Kollegen erwarten, sondern dass man sich das sehr genau anschaut, analysiert, wie das überhaupt passieren konnte und wie das zustande gekommen ist.

Für diese Aufklärung steht nicht nur die Frau Bundesministerin, stehen nicht nur die Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat, sondern, ich glaube, auch die Öffentlichkeit, die Österreicherinnen und Österreicher haben sich diese Aufklärung verdient und haben auch ein Recht darauf.

Wenn ich jetzt noch bei der verbalen Benotung etwas bleiben darf, ohne mich da als Oberlehrer aufzuspielen: Ich möchte den Herrn Kollegen Herbert in diesem Fall ansprechen; als Betriebsrat und als Gewerkschafter darf ich mir das auch heraus­nehmen. Wenn ich einen Kollegen hier im Bundesrat habe, der auch Personalvertreter ist, und dieser jetzt hier vom Rednerpult aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – als Personalvertreter wohlgemerkt! – vorverurteilt, indem er sagt, dass sie nachlässig, unzuverlässig und untätig in diesem Fall sind ... (Bundesrat Herbert: Das habe ich nicht gesagt! – Bundesrat Stadler: Sicher hast du es gesagt!) Genau das haben Sie hier gesagt! Wenn Sie das gesagt haben, dann darf ich mir jetzt auch erlauben, dass ich Ihnen hier als Personalvertreter und als Betriebsrat sage, für diese Aussage gebührt Ihnen als Personalvertreter ein Nicht genügend, ein Fünfer. Diese Aussage ist eines Personalvertreters nicht würdig. (Beifall bei der SPÖ.)

18.21

 


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