das Abgabenänderungsgesetz 2014 und
ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird,
zu verlesen, damit dieser entsprechende Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls.
„TO-Punkt 1: Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz
(23 d.B. und 34 d.B. sowie 9143/BR d.B.)
TO-Punkt 2: Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird
(35 d.B. sowie 9144/BR d.B.)
Die Bundesräte Dr. Heidelinde Reiter, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 1: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben – wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.
Zu TO-Punkt 2 : Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben – wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 3: Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird
(25 d.B. und 36 d.B. sowie 9145/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben – wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 4: Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014
(24 d.B. und 31 d.B. sowie 9140/BR d.B. und 9141/BR d.B.)
Um 16.00 Uhr Unterbrechung der Verhandlung zu TO-P 4 und Durchführung der Dringlichen Anfrage Beilage B.
Um 18:30 Uhr Fortsetzung der Verhandlungen zu TO-Punkt 4.
Die Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen bringen den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates (24 d.B. und 31 d.B. sowie 9140/BR d.B. und 9141/BR d.B.) mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ein (Beilage 4/1).
Abstimmung: Der Antrag auf Erhebung eines Einspruches mit der beigegebenen Begründung (Beilage 4/1) wird abgelehnt.
Der Antrag der Berichterstattung, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
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