TO-Punkt 5: Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, geändert wird
(111/A und 42 d.B. sowie 9142/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben – wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Es liegt ein schriftliches Verlangen von 5 Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen (Beilage C).“
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Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich gebe noch bekannt, dass der Selbständige Entschließungsantrag 195/A(E)-BR/2014 der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale eingebracht und dem Finanzausschuss zugewiesen wurde.
Weiters teile ich mit, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen, 2962/J-BR/2014 bis 2965/J-BR/2014, eingebracht wurden.
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Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.50 Uhr
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