BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 83

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


12.58.29

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Bundesrat! Liebe Zuseher! Ich freue mich heute ganz besonders, einen richtigen und einen richtungsweisenden Schritt in der Verbesserung der österreichischen Gesundheitsversorgung setzen zu können. Warum? – Ich nenne Ihnen eine Zahl: In Österreich werden knapp 700 Millio­nen € für Gesundheitsmaßnahmen ausgegeben; das ist die Summe aller Zahnleistun­gen, die in den Sozialversicherungsträgern in einem Jahr in Österreich ausgegeben werden.

Wenn Sie das heute beschließen, nämlich die Zahnspange, dann erweitern wir das um mehr als 10 Prozent! Wir setzen einen großen Schritt seit dem Entstehen des Allge­meinen Sozialversicherungsgesetzes, nämlich, dass Zahnleistungen als Regelleistung der sozialen Krankenversicherung umgesetzt werden.

Ich bedanke mich bei allen, die da mitgewirkt haben im Wahlkampf, in der Erstellung des Regierungsprogrammes, nämlich – und es ist angesprochen worden –, dass wir den Familien, den Frauen, den Kindern eine Chance geben, nicht mehr entscheiden zu müssen: Kann ich mir das jetzt leisten, kann ich mir die Zahnspange leisten oder nicht? Muss ich zu meinem Kind sagen, darüber brauchen wir gar nicht nachzudenken?

Nein, in Zukunft werden Kinder, die eine Zahnspange brauchen, diese als Sachleistung der Sozialversicherung bekommen, und das entlastet die Familien. Ich bin sehr stolz darauf, dass das möglich geworden ist.

Das ist zugleich auch eine Chance, Bewegung hineinzubringen in das sozialpartner­schaftliche Verhältnis zwischen dem Hauptverband und den Zahnärzten. Wir haben in diesem Bereich seit 1973 keine Verbesserungen mehr zustande gebracht. Ich habe gemeint, das ist nicht zumutbar für die österreichische Bevölkerung. Jetzt haben die Zahnärztinnen und Zahnärzte, jetzt haben die Sozialversicherungen die Chance, neue Schritte zu setzen und sozialpartnerschaftlich wieder Verbesserungen zu erreichen. Im Wege gemeinsamer Verhandlungen, von Gesamtverträgen geht es darum, auch im Bereich der Zahnmedizin einen Schritt weiterzukommen.

Ich bedanke mich dafür, dass man schon bereit ist, diesen Prozess aufzusetzen. Der Hauptverband hat bereits ein Konzept entwickelt, wie verhandelt werden kann. Die Zahnärztekammer ist auch dazu bereit. Das ist daher ein wichtiger Impuls, der von dieser Beschlussfassung heute ausgeht. Ich kann Ihnen hier nur sagen, dass ich das als wichtig erachte.

Es ist mir auch noch wichtig, darauf hinzuweisen, was wir im Bereich der Zahnmedizin insgesamt schon getan haben. Wir haben im letzten Jahr erreicht, dass die Zahn­ambulatorien der Gebietskrankenkassen Zahnprophylaxe anbieten können. Wir haben das Leistungsspektrum der Zahnambulatorien geöffnet, sodass dort alle Leistungen erbracht werden können.

Wir schaffen mit diesem Schritt auch, dass die Eltern nicht mehr verunsichert werden. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte wissen – und das wissen sie aus ihrer Profession heraus –, wann eine Fehlstellung der Klassifikation 4 und 5 gegeben ist. Dann können die Eltern sagen: Ja, da braucht es sicherlich eine Zahnspange!, und wenn sie eine andere Form der Korrektur haben wollen oder wenn kosmetische Maßnahmen ergriffen werden müssen, dann muss ihnen der Zahnarzt das auch ganz deutlich sagen.

 


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