BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 99

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7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird (75 d.B. sowie 9154/BR d.B.)

 


Präsident Michael Lampel: Wir kommen zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen beiden Punkten ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um den Bericht.

 


14.03.13

Berichterstatter Josef Saller: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Michael Lampel: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


14.04.28

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vorsitzender! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Grundlage für den zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkt ist ja, dass der Verfassungsgerichtshof einen Teil des ORF-Gesetzes gekippt hat, nämlich dort als unrechtmäßig festgestellt hat, wo es um die Wahl von Mitgliedern des Publikumsrates per Fax ging. So weit, so gut.

Wir hätten diese Chance gerne dazu genützt, das gesamte ORF-Gesetz einer umfas­senden und auch inhaltlich neuen Diskussionsgrundlage zuzuführen, weil wir meinen, dass gerade im Bereich des ORF-Gesetzes und im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme hinsichtlich der Zielsetzung eines freien und unabhängigen ORF wohl einiger Verbesserungsbedarf besteht.

Wir hätten uns erwartet, dass unser Standpunkt auch von den anderen im Parlament vertretenen Parteien mitgetragen wird, weil ja in der öffentlichen Darstellung der politischen Mitbewerber immer so argumentiert wird, als hätten auch alle anderen Parteien an einem freien und unabhängigen ORF ohne politische Einflussnahme größtes Interesse.

 


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