BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 102

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rat, der vertagt wurde, und dann kam plötzlich im Verfassungsausschuss diese Geset­zesnovelle, ohne die 24-Stunden-Frist. – Das ist nicht demokratisch. Ein Gesetz, das so entsteht, muss man grundsätzlich ablehnen, egal, was drinnen steht, denn so kann man mit Parlamentarismus und mit demokratischen Grundsätzen nicht umgehen.

Ich möchte hier aber auch betonen, dass innerhalb des Beirates für Publizistikförde­rung schon sehr lange Diskussionen darüber stattfinden – und sehr oft auch schon Resolutionen verabschiedet worden sind –, weil die Publizistikförderung immer noch auf der Annahme basiert, dass Medien nur auf Papier gedruckt werden. Das entspricht nun einmal nicht mehr der heutigen Realität, der heutigen Medienwelt. Sehr viele Zielgruppenmedien, Special-Interest-Medien und dergleichen erscheinen im Internet, und für diese Internetseiten, die natürlich über Werbung nicht finanzierbar sind, gibt es keine Förderung.

Der Publizistikförderungsbeirat wünscht sich schon sehr, sehr lange eine Novelle, es ist auch derzeit wieder sehr in Diskussion, da dringend etwas zu ändern. Daher glaube ich, es ist auch höchst an der Zeit, Herr Minister, dass wir da dringend zu einer Lösung kommen, denn es ist wirklich nicht mehr zeitgemäß. Es gibt immer mehr spannende Internetseiten – zielgruppenorientiert, thematisch orientiert –, wo Spitzenleute, Spitzen­expertinnen und -experten zu allen möglichen Themen publizieren, sich dafür aber keine Förderung abholen können. Diese bekommen sie nur, wenn es gedruckt wird. Das ist irgendwie unlogisch. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundes­räten der FPÖ.)

14.17


Präsident Michael Lampel: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Bernhard Ebner. – Bitte.

 


14.17.37

Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer, daheim vor den Fernsehgeräten! Es ist schön, dass wir wieder übertragen werden, das ist auch gut so. Es geht heute um den ORF. Es geht darum, ein Gesetz zu korrigieren, ein Gesetz aus dem Jahr 2001, das in seiner Geschichte auch schon einiges erlebt hat.

Es gibt auf der einen Seite den Publikumsrat und auf der anderen Seite den Stiftungs­rat. Man muss sich dazu anschauen, wie diese beiden Gremien auch dement­sprechend besetzt sind. Der Publikumsrat hat die Aufgabe, quasi die Qualität im ORF zu kontrollieren, zu schauen, was gesendet wird, die Inhalte, die Interessen der Hörer und der Seher zu vertreten. Der Stiftungsrat auf der anderen Seite hat ja die klare Aufgabe, quasi wie ein Aufsichtsrat das Kontrollorgan zu sein und die Geschäfts­füh­rung und somit auch das Geld und die wirtschaftliche Situation des ORF zu kontro­llieren.

Die Zusammensetzung wurde von meinen Vorrednern zum Teil schon angesprochen. Sechs Publikumsräte wurden über eine Faxwahl bestimmt. Die letzte hat im Jahr 2010 stattgefunden, und viele von uns werden sich vielleicht noch zurückerinnern, wie mühsam diese Wahl war: Man geht zu jemandem hin und bittet ihn, bei der Publikums­ratswahl mitzumachen. Dann fragt der, was er machen muss. Man sagt ihm, er bräuchte zuerst einmal seine GIS-Nummer. Die findet er zunächst nicht und fragt, wo die steht. Dann hat er sie endlich gefunden und fragt, wie man wählt. Man erklärt ihm, er müsse sich da eintragen und etwas ausfüllen. Er fragt sich, wie das dann zur Wahlurne kommt. – Per Fax. – Er hat aber kein Fax und muss es irgendwo hinbringen, wo es ein Fax gibt. – Das ist also wirklich mühsam. In der heutigen Zeit ist eine Faxwahl nicht mehr durchführbar. Das war vielleicht zu Beginn vernünftig, als die Wahl


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