BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 13

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der Europäischen Union und auch wir als nationales Parlament können über die Ergebnisse dieser Verhandlungen entscheiden.

Die Verhandlungen stehen am Anfang, es gibt viele offene Fragen und natürlich auch Kritik. Die österreichischen Bundesländer haben sich in einer gemeinsamen Stellung­nahme dafür ausgesprochen, dass einige Dinge klar geregelt werden, und wir als Bundesrat sind unseren Bundesländern und damit dieser Stellungnahme entsprechend verpflichtet.

Der erste Kritikpunkt – er wurde auch schon angesprochen und breit diskutiert – ist jener der mangelnden Transparenz. Es gibt keine öffentlichen Dokumente über den klaren Verhandlungsauftrag, es gibt auch keine schriftlichen Fortschrittsberichte. Das ist so geregelt. Andererseits wissen wir, dass die Vereinigten Staaten an ihrer Kontroll­instanz, am Kongress, vorbeiverhandeln möchten. Auch der Rat will kein öffentliches Mandat. Das kann man schon auch verstehen, das kann oder soll auch Verhand­lungstaktik sein, nicht offenzulegen, wo die eigenen roten Linien und wo die Kernpunkte liegen. Trotzdem – und das ist eine klare Forderung! – muss Zugang für die interessierte Bevölkerung zu allen relevanten Verhandlungsdokumenten bestehen, soweit das eben gesetzeskonform möglich ist.

Der zweite Kritikpunkt ist – natürlich für uns, für Österreich, sehr wichtig –: Wir wollen kein Abrücken von den hohen österreichischen und europäischen Standards durch dieses Freihandelsabkommen erreichen. Es darf keine Nivellierung nach unten geben. Auch diesbezüglich haben die Bundesländer ihre Forderung klar formuliert. Es gilt die Gewährleistung der in der EU geltenden arbeitsrechtlichen Normen, der gesetzlichen Standards für Produktsicherheit, Daten-, Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutz. Das ist ein lang erarbeitetes, erkämpftes Schutzniveau, von dem wir natür­lich nicht abweichen wollen. Wir wollen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel, wir wollen keine Chlorhühner, und wir wollen kein Hormonfleisch.

Wie man bei derartigen Verhandlungen auch immer wieder erfolgreich sein kann, hat der ehemalige Landwirtschaftsminister Berlakovich bewiesen, als es um die Um­setzung von gentechnisch freien (Bundesrätin Mühlwerth: Bei den Bienen!)  – Nein, nein, nicht bei den Bienen, sondern bei der GVO-Verordnung, als es darum ging, dass die EU Österreich dazu verpflichten wollte, gentechnisch veränderte Organismen einzusetzen. Wir haben uns dagegen gewehrt, und mittlerweile ist auch in Europa der Trend ein anderer.

Unsere EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger hat die Saatgutverordnung, die seitens der EU auf den Weg gebracht wurde und die wir alle gemeinsam kritisiert haben, wieder zurückverwiesen. Man kann mit konsequenter Arbeit auch in Europa ent­sprechend erfolgreich sein.

Der dritte Kritikpunkt ist, dass es ein Investitionssicherheitsprogramm in diesem Frei­han­dels­abkommen geben soll; das heißt, dass, wenn Firmen in einem Land inves­tieren, diese Investition auch sicher sein soll.

Grundsätzlich kommt der Gedanke daher, dass, wenn Firmen in Entwicklungsländern investiert haben, sie vor Enteignung geschützt werden. Grundsätzlich ist das ein guter Gedanke, weil nur dadurch Investitionen – und vor allem Investitionen in unterent­wickelten Ländern – möglich sind, es darf dieses Investitionsschutzabkommen aber nicht zu einem Missbrauch führen, der einen Staat beziehungsweise der die EU bei Neuregelungen behindert. Die Forderung ist daher klar: Vorsicht beim Investitions­schutz, damit dieser nicht auf Kosten der Umwelt, der Gesundheit und auch auf Kosten der Landwirtschaft geht.

 


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